6 Monate auf Bewährung für 4 nicht gelieferte Scheinwerfer?

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Montag kommender Woche (29.6.2026) um 9:20 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1024 Js 8185/25, Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 34 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Mandel wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll im Internet auf einer Plattform für Kleinanzeigen acht Scheinwerfer zum Verkauf angeboten haben. Mit einem Kaufinteressenten habe er sich auf einen Kaufpreis in Höhe von 850 Euro geeinigt. Nachdem der Käufer den Kaufpreis auf das Konto des Angeklagten überwiesen habe, habe der Angeklagte, der nicht gewillt gewesen sei, den Vertrag wie vereinbart zu erfüllen, lediglich vier Scheinwerfer an den Käufer geliefert. Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach zu dem Tatvorwurf geständig eingelassen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach