Die Freien Wähler sind im Aufsichtsrat der städtischen Gewobau GmbH nicht vertreten. Und nutzen die dadurch gewonnene Unabhängigkeit in der entscheidenden Phase der vom entlassenen Ex-Geschäftsführer ausgelösten Affäre zu konstruktiven Vorschlägen. FW-Fraktionsvorsitzender Jürgen Eitel war der erste, der auf die Entscheidung des Landgerichtes (Sachaufklärungsbeschluss statt Urteil) mit der Forderung nach Transparenz und Informationen reagierte.

Und Oberbürgermeister Emanuel Letz per Antrag aufforderte den Stadtrat und die Öffentlichkeit endlich umfassend zu informieren. Statt nach zweieinhalb Jahren diese letzte Chance zu nutzen, setzte OB Letz seine Geheimniskrämerei aus eigennützigen Motiven fort. Mit formalen Mätzchen. Letz stufte den Antrag der Freien Wähler mit einer fadenscheinigen Begründung, die einer verwaltungsgerichtlichen Prüfung nicht standhalten wird, zu einer Anfrage ab.
Der kleine aber bedeutende Unterschied der sehr ähnlichen und oft verwechselten Begriffe: unter dem Tagesordnungspunkt Anfrage kann keine Beratung und keine Beschlussfassung erfolgen. Vor beiden haben der OB und die ihn tragenden Fraktionen CDU, SPD und FDP Angst wie der Teufel vor Weihwasser. Nicht vor dem Ergebnis einer Abstimmung. Denn die Mehrheitsverhältnisse sind klar. Sorge bereitet, dass bei einer Abstimmung und in der ihr vorgeschalteten Aussprache die Stadtratsmitglieder Farbe bekennen müssen.
Auch etwa für die Grünen ein echtes Problem. Denn laut Parteiprogramm treten sie für Transparenz und Information ein. Und fangen damit Stimmen. In der harten kommunalpolitischen Realität mauscheln sie allerdings gern mit, um sich ihre Illusion von Einfluss zu erhalten. Auch um die rechtlich normierten Vorschriften wird sich dann nicht gekümmert. In der verzweifelten Hoffnung, dass als Gegenleistung der Koalitionäre ein paar Brosamen von deren Tisch abfallen. Die Freien Wähler lassen sich von solchen Verhaltensauffälligkeiten nicht irritieren.
Sie haben nüchtern analysiert, dass die Gewobau schon jetzt einen sechsstelligen Betrag an Gerichts-, Anwalts- und „Untersuchungs“-kosten aufwenden musste. Und eine 100.000 Euro-Zahlung an den Ex-Geschäftsführer zu leisten hatte. Geld, das die Gewobau-Mieter*Innen lieber als Investitionen in ihre Wohnungen verwendet sehen. Im Gegenzug ist in über zweieinhalb Jahren nur sehr wenig Konkretes herausgekommen. Sehr nachvollziehbare Fragen des Landgerichtes sind bis heute nicht beantwortet.
Die Freien Wähler haben sich daran erinnert, dass das schon mal anders war. Bei seiner Prüfung der Geschäftstätigkeit der Gewobau hat der Rechnungshof des Landes Rheinland-Pfalz einen über 130 Seiten dicken Prüfbericht abgeliefert. Und die Gewobau trotz intensiver Verweigerungsversuche des damaligen Geschäftsführers Karl-Heinz Seeger erfolgreich zu Antworten gezwungen. Die in vielen Punkten Konsequenzen nach sich zogen. Daher haben Jürgen Eitel und Birgit Ensminger-Busse nun beantragt, den Landesrechnungshof um eine Sonderprüfung zu bitten.
Diese soll die Jahre 2020 bis heute umfassen. Der „Schwerpunkt der Prüfung sollen die Umstände sein, die zur fristlosen Entlassung des Geschäftsführers geführt haben und die Ermittlung des durch den Geschäftsführer und durch die Ermittlung selbst entstandenen Schadens für die GEWOBAU Bad Kreuznach GmbH.“ Klar ist, dass in diesem Zusammenhang sowohl die Entscheidungen der Gesellschafterversammlung als auch des Aufsichtsrates untersucht würden. Das wäre im Interesse der Mieter*Innen und der Einwohnerschaft. Nicht in dem der Verantwortungsträger*Innen, die gern weiter auf Pilatus machen würden.
Der Antrag der Freien Wähler im Wortlaut:
„Antrag für die Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Informationen über den Sachstand des Prozesses der Gewobau gegen deren Ex-Geschäftsführer“ auf die Tagesordnung der Stadtratssitzung am 25.6.2026 (III)
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Emanuel Letz! Gemäß § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bad Kreuznach hatten wir die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
„Informationen über den Sachstand des Prozesses der Gewobau gegen deren Ex-Geschäftsführer“
auf die Tagesordnung der Stadtratssitzung am 25.6.2026 beantragt. Sie haben, wie durch Ihr Büro angekündigt, unseren Antrag nur als Anfrage auf die Tagesordnung aufgenommen. Wir hatten mit Schreiben vom 15.6.2026 Ihrer Begründung dafür widersprochen. Und nochmals an die Bekanntgabe des am 3.6.2026 verkündeten Beschlusses des Landgerichtes in der Sache 4 O 78/25 (Gewobau gegen Seeger) an alle Stadtratsmitglieder und die Öffentlichkeit erinnert.
Weder haben Sie danach unseren Antrag als solchen auf die Tagesordnung aufgenommen noch den Beschluss bekanntgegeben. Wir bedauern das sehr. Letzteres Anliegen hat sich am Wochenende durch eine Presseveröffentlichung inhaltlich erledigt. Sie haben mit Ihrem Verhalten in dieser öffentlichkeitsrelevanten Angelegenheit eine wichtige Möglichkeit zur Schaffung von Transparenz vertan. In der zweiten, formalen Frage, halten wir am Inhalt unseres Schreibens vom 15.6.2025 fest.
Aufgrund der Presseveröffentlichung sind wir jetzt aber in der Lage, einen Beschlussantrag vorzulegen. Dieser lautet: „der Stadtrat möge beschließen:
Der Stadtrat bittet den Rechnungshof des Landes Rheinland-Pfalz um eine Sonderprüfung der GEWOBAU Bad Kreuznach GmbH für die Jahre 2020 bis heute. Schwerpunkt der Prüfung sollen die Umstände sein, die zur fristlosen Entlassung des Geschäftsführers geführt haben und die Ermittlung des durch den Geschäftsführer und durch die Ermittlung selbst entstandenen Schadens für die GEWOBAU Bad Kreuznach GmbH.“
Begründung (vorläufig): Die mit dem Beschluss des Landgerichtes vom 3.6.2026 vorgelegten Fragen machen deutlich, dass es den Rechtsanwälten der Gewobau in nunmehr deutlich über zwei Jahren seit der fristlosen Entlassung des Ex-Geschäftsführers nicht gelungen ist, eine klare, schlüssige und faktenbasierte Analyse der Vorgänge bei der Gewobau bezogen auf das Solarquartier und KUB 2.0 zu erstellen und dem Landgericht zu vermitteln.
Die Klageforderung in Höhe von 1 Million Euro droht zur Luftnummer zu werden. Ein erheblicher Ansehensschaden droht. Dafür stehen auch wir als Stadträte gerade, obwohl wir in die Entscheidungen nicht einbezogen, ja nicht einmal umfassend informiert waren. Der Landesrechnungshof hat sich bereits in den Jahren 2016 bis 2019 intensiv um die GEWOBAU Bad Kreuznach GmbH gekümmert. Dem Landesrechnungshof sind aus dieser Prüfung wesentliche Inhalte zur Geschäftsführung bereits bekannt, so dass ein zügiges Prüfungsergebnis zu erwarten ist.
Vor allem aber ein unabhängiges und transparentes. Eine weitere Begründung erfolgt mündlich in der Stadtratssitzung. Wir fordern Sie auf die Tagesordnung zu ändern, um eine Beratung und Beschlussfassung unseres Antrages formkorrekt möglich zu machen. Wenn Sie dies verhindern, werden wir eine juristische Prüfung Ihrer Vorgehensweise vornehmen lassen. Mit freundlichen Grüßen Jürgen Eitel (Fraktionsvorsitzender)“

