„Wenn du mir weiter folgst, schlage ich dich tot“

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (3. Strafkammer) am Donnerstag dieser Woche (25.6.2026) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 3 NBs 1023 Js 16799/23, Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 34 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz in zwei Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit Bedrohung, Hausfriedensbruchs in Tateinheit mit Sachbeschädigung, Bedrohung, Diebstahls in drei Fällen, davon in zwei Fällen in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie wegen Beleidigung unter Einbeziehung von Einzelstrafen aus einem anderen Urteil zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte soll unter anderem Mitte Oktober 2023 einer Frau, die gegen den Angeklagten vor dem Amtsgericht Bad Sobernheim eine Gewaltschutzverfügung erwirkt habe, in welcher ihm jegliche Kontaktaufnahme mit der Frau verboten worden sei, in Kenntnis der Gewaltschutzverfügung über Instagram Nachrichten geschickt haben, in welchen er angedroht habe, dass er sie und ihr Kind töten werde und sich „den Kleinen als erstes hole“.

Zudem soll er Mitte September 2023 in Idar-Oberstein das Heckschloss eines zu einem Wohnmobil umgebauten Kleintransporters aufgebrochen haben und sodann unter Nutzung des Fahrzeugschlüssels, der sich im Handschuhfach befunden habe, mit dem Fahrzeug davon gefahren sein. Der Angeklagte habe hierbei beabsichtigt, das Fahrzeug geraume Zeit für sich zu verwenden. Bei der Fahrt sei er sich bewusst gewesen, nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen zu sein.

Weiterhin habe er Anfang Oktober 2023 unter Missachtung eines gegen ihn bestehenden Hausverbotes ein Gebäude der Kreuznacher Diakonie in Idar-Oberstein betreten und dort im Dachgeschoss absichtlich eine Wohnungstür eingetreten. Hierdurch sei ein Sachschaden in Höhe von 503,37 Euro entstanden. Einem daraufhin erschienenen Mitarbeiter der Kreuznacher Diakonie soll er mit den Worten gedroht haben: „wenn du mir weiter folgst, schlage ich dich tot“. Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach überwiegend geständig eingelassen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach