Die Meinung unseres Redakteurs
Claus Jotzo
In einem Zivilprozess ist insbesondere die Klägerseite verpflichtet, für Sachaufklärung zu sorgen. Ganz offensichtlich kommt die Gewobau dieser Aufgabenstellung im seit dem April 2025 beim Landgericht Bad Kreuznach anhängigen Verfahren (Aktenzeichen: 4 O 78/25) gegen ihren Ex-Geschäftsführer Karl-Heinz Seeger nicht im wünschenswerten Umfange nach. Das deuten die Fragen an, die die 4. Zivilkammer in ihrem Beschluss vom 3.6.2026 formuliert hat (siehe gesonderter Bericht in der heutigen Ausgabe). Die fallen teils sehr deutlich aus.

Unschwer ist zwischen den Zeilen die Verärgerung der Kammer darüber zu erkennen, dass die in der mündlichen Verhandlung am 30.1.2026 von der Vorsitzenden Richterin klar und unmissverständlich angesprochenen Sachverhalte noch immer nicht geklärt sind. Die tourismusbeitrag-so-nicht.de-Redaktion hat die Fragekomplexe im Beistand eines Rechtsanwaltes analysiert. Schon zum ersten Themenzusammenhang, der sich auf das Solarquartier am Galgenberg im Wohngebiet In den Weingärten bezieht, deckt das Gericht wesentliche, der Öffentlichkeit bisher verschwiegene Tatsachen auf.
Auch zur Arbeitsweise im Aufsichtsrat der Gewobau, in dem offenbar bis mindestens ins Jahr 2023 für die Stadt mehrheitlich statt Volksvertreter*Innen obrigkeitsdevote Abnicker saßen. Die sich nicht einmal in den nichtöffentlichen Sitzungen trauten, Sachverhalte zu hinterfragen. Die bisherigen Ermittlungsergebnisse des Landgerichtes geben Anlass zu dieser Bewertung. Ein dem Ex-Geschäftsführer angelasteter Schadensbetrag in Höhe von 39.028,63 EUR soll am 8.12.2023 als Restzahlung geleistet worden sein, „obwohl unstreitig noch Restarbeiten offen waren“.
Die Recherchen des Gerichtes ergeben allerdings etwas ganz anders. Demnach erfolgte die Restzahlung bereits am 14.9.2022. Darauf und auf die Tatsache, dass dem Ex-Geschäftsführer für das komplette Geschäftsjahr 2022 bereits Entastung erteilt wurde, hatte das Landgericht schon in der mündlichen Verhandlung am 30.1.2026 hingewiesen. Die als mehr als schwach einzustufende Replik der Gewobau: die entlastende Gesellschafterversammlung habe zum Zeitpunkt des Entlastungsbeschlusses am 7.9.2023 keine Kenntnis von einer Überzahlung gehabt.
Dominator in der Gesellschafterversammlung als Vertreter des über 80%igen Stadtanteils ist Oberbürgermeister Emanuel Letz. Warum der seinen damaligen FDP-Parteianhänger Seeger entlastet hat, statt kritisch nachzufragen, erklärt Letz bis heute nicht. Ganz nach dem Sponti-Motto: „Wissen ist Macht – nichts wissen macht nichts“. Denn für mögliche oder tatsächliche Schäden muss ja nicht der OB persönlich, sondern die Mieter- bzw Bürgerschaft gerade stehen. Angesichts dieser Umstände nicht verwunderlich:
Dem Landgericht wurde dieser Entlastungsbeschluss von der Gewobau bisher nicht vorgelegt. U.a. dieses Dokument wurde per Beschluss vom 3.6.2026 angefordert. Ein bezeichnendes Licht auf die Arbeitsweise der Gewobau-Verantwortlichen wirft ein weiteres Detail, das das Landgericht in diesem Zusammenhang ermittelt hat. In einer gemeinsamen Sitzung von Gewobau-Aufsichtsrat und Gesellschaftern am 2.11.2021, also vor mehr als viereinhalb Jahren, hat der Ex-Geschäftsführer „mit Hilfe einer Präsentation die einzelnen Entwicklungsstufen des Bauvorhabens erläutert“.
Und in diesem Zusammenhang die voraussichtlichen Kosten und deren voraussichtlichen Rechnungsdaten ausführlich in tabellarischer Form dargestellt. Es lag also ein Zahlplan bereits Ende 2021 vor. Was das Gericht zu der Nachfrage veranlasst: „sind hierzu keine Rückfragen erfolgt?“ Auf die Antwort sind tausende von Gewobau-Mieter*Innen und die staunende Öffentlichkeit sehr gespannt. Wobei Außenstehende sicher zusätzlich erfahren möchten, warum ganz offensichtlich Jahre später ein Abgleich der Ankündigungen vom November 2021 und der Baustellen-Realität in 2021/2022/2023 im Aufsichtsrat nicht erfolgte.
Dem Gericht ist zudem aufgefallen, dass das „letzte Datum für die Rechnung der Außenanlage der 16.8.2021 ist“. Und möchte daher wissen: „wie erklärt sich das? Was wurde insoweit besprochen?“ Offensichtlich sind derart relevante Fakten und Inhalte in den Protokollen der Gewobau gar nicht vermerkt. Für das Gericht unverständlich (was mit Sicherheit nicht an dessen Auffassungsgabe liegt) bleiben – alles nach wie vor nur bezogen auf das Thema „Solarquartier“ – auch andere Punkte. Etwa zum Inhalt der Aufsichtsratssitzung vom 19.12.2022.
In der soll ein tabellarisch dargestellter Kostenbericht mit voraussichtlichem Rechnungsdatum gegeben worden sein. In welcher Höhe von der Gewobau bereits gezahlt wurde und für welche tatsächlichen Leistungen diese ergehen, gehe allerdings aus der Tabelle nicht hervor. Vielmehr gehe nur aus dem Posten „Anzahlung Rohbau“ eindeutig hervor, welcher Betrag bis dato tatsächlich gezahlt wurde. Wenn das so stimmt, wirft das doch vor allem die Frage auf, warum kein Mitglied des Aufsichtsrates nachgefragt hat.
Folgt man den Angaben des Ex-Geschäftsführers, gab es dazu nur wenig Anlass. Karl-Heinz Seeger hat seinen Rechtsanwalt mit Schriftsatz vom 8.5.2026 vortragen lassen, dass „die den Gremien regelmäßig und stets aktuell vorgelegten Kostenübersichten mit Plankosten-/lst-Vergleich und die Protokolle der Sitzungen belegen, dass Aufsichtsrat wie Gesellschafter über die Höhe der veranschlagten Kosten, offene Zahlungen und den Stand der Bauvorhaben stets fortlaufend und umfassend informiert wurden“.
Auch über die Rechnungsbegleichungen seien Aufsichtsrat wie Gesellschafter stets zeitnah informiert worden. Dumm nur, dass Seeger dem Gericht die Beweise für seine Sicht der Dinge bisher nicht vorgelegt hat. „Wo findet sich das? Wie sind die Übersichten zu lesen?“ fragt daher die 4. Zivilkammer fast schon verzweifelt auf der Suche nach Zahlen, Daten und Fakten, auf die später ein Urteil gestützt werden kann. Behindert wird die Arbeit des Gerichtes aber auch durch kleinere Schlampereien, wie sie bei einer 1-Million-Forderung eigentlich nicht vorkommen sollten.
So haben die Rechtsanwälte der Gewobau sich in einem Schriftsatz auf ein Protokoll vom 31.8.2021 bezogen. Und behauptet, dies sei in der Anlage K28 vorgelegt. Dort hat das Landgericht das Dokument aber nicht gefunden. Weshalb das Nachreichen angeordnet wurde. Auch für solche Fehler zahlt die Gewobau zigtausende Euro Honorar. Unklar ist für das Gericht auch, wieso die Fachperson, die im Auftrag der Gewobau die Geschäftsführungsprüfung nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 HGrG des Beklagten für das Jahr 2022 durchgeführt hat, bisher nicht als Zeuge benannt wurde.
Für das Gericht stellt sich diesbezüglich die Frage, „ob nicht sinnvollerweise der Abschlussprüfer als Zeuge vernommen wird“, um zu bekunden, „was er im Zusammenhang mit den streitgegenständlichen Zahlungen geprüft und erkannt hat“. Was bei neutralen Beobachtern die Frage aufwirft und diesbezüglich weitergehende Überlegungen auslöst, warum die klagende Gewobau nicht von selbst auf diese Idee gekommen ist. Schon die Betrachtung zu allein diesem Themensegment der breiter angelegten Gewobau-Affäre führt zu einer unerfreulichen Überlegung:
Wer hat der Gewobau und damit den Mieter*Innen und Einwohner*Innen den größeren Schaden zugefügt? Karl-Heinz Seeger oder Emanuel Letz und Co.? Die Auswahl und Beauftragung der aktuellen Gewobau-Rechtsanwälte wurde nicht vom aktuellen Geschäftsführer Michael Eberhardt vorgenommen. Er ist aber am Ende der Verantwortliche, wenn die 1-Million-Euro-Klage zum Flopp mutiert. Eberhardt sollte sich vor allem im Interesse der Wohnungsbaugesellschaft eine eigene Meinung bilden. Und die dem Stadtrat mitteilen (Fortsetzung folgt).

