Polizei unterstützt den KVD gegen einen renitenten 15jährigen E-Scooter-Raser

So wie Fahrräder in der Fußgängerzone tagsüber nicht gefahren werden dürfen, gilt ein Fahrverbot auch für E-Scooter. Zum Leidwesen vieler Passanten werden beide Verbote von einem Teil der Zweirad-Mobilen nicht beachtet. Am gestrigen Donnerstagnachmittag (18.6.2026) gegen 17:30 Uhr stellten Mitarbeiter des Kommunalen Vollzugsdienstes (KVD) des Ordnungsamtes der Stadt einen 15jährigen E-Scooter-Raser in der Fußgängerzone Mannheimer Strasse (Nähe Kreuzstrasse).

Einen Polizeieinsatz mitten in der Fußgängerzone erleben die Passanten auch nicht jeden Tag.

Der Jugendliche sah weder sein Fehlverhalten ein noch wollte er mit den uniformierten Beamten kooperieren. Statt dessen wendete er Gewalt gegen die KVD-Mitarbeiter an. Diese riefen daraufhin die Polizei zur Hilfe. Den 15jährigen erwartet nun u.a. ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Und natürlich ein Bußgeld für die missbräuchliche Nutzung der Fußgängerzone. Der gegen 18 Uhr beendet Einsatz erregte erhebliches Aufsehen.

Diese Mädels sind wirklich langsam durch die Fußgängerzone gefahren und haben niemanden gefährdet. Aber verboten ist es aus guten Gründen trotzdem. Und zu zweit auf einem E-Scooter ebenfalls. In den Schulen wird wertvolle Unterrichtszeit nach wie vor mit Firlefanz vertrödelt, statt praxisnahe Lebenshilfe zu geben.