Es ist etwas mehr als vier Jahre her. Im OB-Wahlkampf 2022 proklamierte Emanuel Letz als FDP-Kandidat für das Amt des Oberbürgermeisters Transparenz. Und versprach die Kommunalpolitik aus den Hinterzimmern herauszuholen. Kaum war er ab dem 1.7.2022 im Amt passiert genau das Gegenteil. Statt alle Stadtratsmitglieder und die Öffentlichkeit mitzunehmen auf dem beschwerlichen Weg die Verhältnisse in der Stadt zu verbessern, organisiert er Cliquen- und Parteibuchwirtschaft, die selbst jene seiner Vorgängerin in den Schatten stellt.

Besonders deutlich wird das im Fall Gewobau. Die im Bericht des Landesrechnungshofes aufgezeigten, im Jahr 2019 von tourismusbeitrag-so-nicht.de veröffentlichten Defizite und Fehlleistungen bei der Wohnungsbaugesellschaft, arbeitete Letz nicht auf. Im Gegenteil. Rund eineinhalb Jahre lang schmuste er sich, unterstützt u.a. von FDP-Stadtratskandidat Volker Stephan an den damaligen Geschäftsführer Karl-Heinz Seeger heran. Und ließ diesen, zusammen mit dem verstobenen FDP-Ausschussmitglied Thomas Sapper, Geschäfte machen.
Um sich dann, als Probleme auftraten, Anfang 2024 von den beiden zu distanzieren. Mit dem an Seeger gerichteten Vorwurf, dieser habe der Gewobau Schäden zugefügt. Welche Schäden das sind oder sein sollen, erfuhr die Öffentlichkeit nicht. Mitgeteilt wurde lediglich die fristlose Kündigung Seegers. Der klagte beim Landgericht Bad Kreuznach auf sein Gehalt. Durch die tourismusbeitrag-so-nicht.de-Berichterstattung erfuhr die staunende Öffentlichkeit vom Inhalt der mündlichen Verhandlung, in der das Gericht auf offene Fragen und Schwachpunkte in der Gewobau-Argumentation hinwies.
Und einen Vergleichsvorschlag machte, dessen Inhalt nicht nur viele Gewobau-Mieter sprachlos machte: der wegen tatsächlicher oder angeblicher Verfehlungen fristlos Gekündigte erhielt auf diesem Weg 100.000 Euro. Das wurde auch in der Linda und im Rolandsbogen verstanden: wer einen sechsstelligen Betrag bekommt, kann nicht sooo viel falsch gemacht haben. Die meisten Fragen nach den inhaltlichen Hintergründen dieses Vergleiches wies OB Letz zurück und unbeantwortet. Sein Standarthinweis: Angaben könnten den Erfolg des Schadensersatzprozesses gefährden.
Der wurde Ende April 2025 zum Laufen gebracht. Ohne das Stadtrat und Öffentlichkeit umfassend informiert wurden. Benannt wurde lediglich die Gesamtforderung der Gewobau gegen Karl-Heinz Seeger. Eine spektakuläre Summe: rund eine Million Euro. In der Klageschrift und dem Schriftwechsel vor der mündlichen Verhandlung am 30.1.2026 gelang es den von der Gewobau, allerdings nicht von deren neuer Geschäftsleitung, sondern von der Gesellschafterversammlung ausgewählten und beauftragten Rechtsanwälten nicht, das Gericht auch nur vom Löwenanteil der eingeklagten Summe zu überzeugen.
Vielmehr wies die 4. Zivilkammer auf eine Vielzahl von offenen und ungeklärten Fragen hin. Und deutete hinsichtlich eines möglichen Vergleiches vorsichtig einen Betrag zwischen 150.000 Euro und 200.000 Euro an. Auffällig war: in der mündlichen Verhandlung gelangten drei unabhängige Zuhörer*Innen zu dem Ergebnis, dass die drei Richterinnen der Kammer, die die Gewobau-internen Vorgänge ja nur aus den Schriftsätzen der Parteien kannten, besser informiert schienen, als die Rechtsanwältin der Gewobau. Also mussten auch nach der Verhandlung weiter Schriftsätze ausgetauscht werden.
Doch auch die brachten nicht die vom Gericht geforderte Klarheit. So dass das Landgericht am 3.6.2026 statt eines Urteiles einen Beschluss verkündete. In dem gibt die 4. Zivilkammer den Parteien die Beantwortung einer Vielzahl von Fragen auf. Allerspätestens das macht deutlich: entweder kannten die Mitglieder der Gesellschafterversammlung, vor allem Emanuel Letz als Vertreter der Hauptgesellschafterin Stadt Bad Kreuznach, in den Tagen vor der fristlosen Entlassung Seegers die Fakten nicht. Oder sie haben das, was ihnen bekannt war, vollkommen falsch eingeschätzt.
Und in der Folgezeit nicht die Einsicht und die Charakterstärke gehabt, ihre Fehler einzusehen und zu korrigieren. Denn nur so ist die massive Geldverbrennung, die in diesem diesen Fall seit über zwei Jahren praktiziert wird, zu erklären. Schon lange sind die „Beratungs-„, „Aufklärungs-“ und Prozesskosten höher, als der bisher noch immer lückenhaft belegte, vom Exgeschäftsführer angeblich oder tatsächlich angerichtete Schaden. Genaue Angaben verweigert Emanuel Letz der Öffentlichkeit nach wie vor.
Immerhin ist eine wachsende Zahl von Stadtratsmitgliedern nicht mehr bereit, die Letzsche Informationsblockade länger hinzunehmen. So hat die Stadtratsfraktion der Freien Wähler den Beschluss des Landgerichtes vom 3.6.2026 zum Anlass genommen, eine umfassende Information einzufordern. In der nichtöffentlichen Sitzung des Hauptausschusses am Montag dieser Woche (15.6.2026) machte Letz aus dem Antrag eine Anfrage. Der von Jürgen Eitel und Birgit Ensminger-Busse mehrfach vorgetragenen Forderung nach Weitergabe des Landgerichts-Beschlusses an den Stadtrat entsprach Emanuel Letz nicht.
Geheimhaltung durch den OB, obwohl der Inhalt des Dokumentes in öffentlicher Sitzung beim Landgericht bekanntgegeben wurde. Aus Letz-Sicht hat er dazu einen guten Grund. Denn die in dem Beschluss aufgelisteten Fragen machen eines deutlich: nach mehr als zwei Jahren liegen für eine Beurteilung der Sache wesentliche Details noch immer im Dunkeln. Was auf einen Leistungsmangel der Rechtsanwälte schließen lässt, die in all der Zeit und für das viele Geld, dass sie erhalten haben, bis heute das Gericht nicht verfahrensfördernd genug informiert und die Klage überzeugend begründet haben.

