Tipp: Kfz-Abmeldungen auch für Halter in der Stadt beim Kreis möglich

Fast alle amtlichen Vorgänge im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen müssen bei der Kfz-Zulassungsstelle der Kommune durchgeführt werden, in der Halterin oder Halter ihren Wohn- oder Betriebssitz haben. Eine Ausnahme gibt es: die Abmeldung („Außerbetriebsetzung“). Wer nichts anders möchte, kann dieses Anliegen mit der Zulassungsbescheinigung und den Kennzeichen bei jeder beliebigen Kfz-Zulassungsstelle landesweit erledigen. Für die exakt gleich hohe Gebühr. Denn die ist überall in Rheinland-Pfalz die selbe.

Was für Firmen und Einwohner*Innen der Stadt folgenden Vorteil hat: sie können einen entsprechenden Termin bei der Kreisverwaltung buchen. Und dann den Vorgang in der Industriestrasse 36 vor Ort vornehmen. Und dabei – wie bei Neuzulassungen und Umschreibungen – viel Zeit sparen. Auch dazu hat die tourismusbeitrag-so-nicht.de-Redaktion am gestrigen Montagmittag (15.6.2026) gegen 14 Uhr einen Praxistest durchgeführt. Und zeitgleich Abmelde-Termine bei den Zulassungsstellen für Stadt und Kreis abgefragt.

Mit einem erschütternden Ergebnis. Der nur wendige Minuten in Anspruch nehmende Termin wäre bei der Kreisverwaltung nur 18 Stunden später, am heutigen Dienstagmorgen (16.6.2026) um 8 Uhr möglich gewesen. Als erster verfügbarer Temin bei der städtischen Zulassungsstelle wurde der 7.7.2026 um 12:15 Uhr angezeigt. Volle drei Wochen später. 21 Tage länger Kfz-Steuer und Versicherung zahlen. Staatlich zugelassene Ausbeutung, die seit vielen Monaten so läuft.