„Äußerst schlampige menschenverachtende Arbeit einer Betreuungsrichterin“

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Donnerstag dieser Woche (18.6.2026) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1021 Js 13510/24, Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 66 Jahre alten, nicht vorbestraften, derzeit in Italien wohnhaften Angeklagten wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 2.000 Euro verurteilt. 

Der Angeklagte soll in einem Beschwerdeschreiben an die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz unter Bezugnahme auf ein von einer Richterin am Amtsgericht Bad Kreuznach geführtes Betreuungsverfahren, welches seine Eltern betraf, unter anderem Folgendes geschrieben haben: „Äußerst schlampige menschenverachtende Arbeit einer Betreuungsrichterin, die nichts anderes darstellt als die Fortsetzung des Holocausts der Nazis, Misshandlung und Folter der Eltern und rechtlich abgesicherter Diebstahl von Privatbesitz, zerstört mehrere Familien und tritt unser Grundgesetz mit Füßen.“

Er habe durch diese Äußerungen beabsichtigt, die Richterin in ihrer Ehre herabzusetzen. Der Angeklagte hat vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach eingeräumt, die vorgenannten Äußerungen getätigt zu haben, jedoch die Ansicht vertreten, hierdurch den Straftatbestand der Beleidigung nicht erfüllt zu haben.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach