Im Stadtrat wird das regelmäßig falsch gemacht. Obwohl der sich eine Geschäftsordnung gegeben hat, in der in § 5 („Öffentlichkeit der Sitzungen“) klipp und klar steht, wie es zu machen ist: „über Anträge, einen Beratungsgegenstand entgegen der Tagesordnung in öffentlicher oder nicht öffentlicher Sitzung zu behandeln, wird in nicht öffentlicher Sitzung beraten und entschieden“.

In der Sitzung des Bosenheimer Ortsbeirates am Mittwoch der heute zu Ende gehenden Woche (10.6.2026) trat genau dieser Fall ein. Kay Maleton (Faire Liste) beantragte vor Eintritt in die Tagesordnung die Behandlung eines im nichtöffentlichen Teil vorgesehenen Tagesordnungspunktes in den öffentlichen Teil vorzuziehen.
Inhaltlich beschäftigte sich dieser mit einem „Änderungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz zur Herausnahme eines Grundstückes in der Gemarkung Bosenheim von der Geltung des Zuteilungsplanes“. Ortsvorsteher Markus Später forderte daraufhin die Zuhörer*Innen auf, den Sitzungsraum zu verlassen. Dann wurde über den Maleton-Antrag nichtöffentlich beraten und abgestimmt (dieser erhielt eine einmütige Zustimmung). Und danach wurde die Öffentlichkeit wieder hergestellt.
