28jähriger ohne Fahrerlaubnis am Lkw-Steuer

Bei der Kontrolle eines 28jährigen Lkw-Fahrers, der ursprünglich wegen seiner Fahrweise kontrolliert werden sollte, stellten Beamte der Polizeiautobahnstation Gau-Bickelheim am vorgestrigen Mittwochabend (10.6.2026) gegen 22:35 Uhr fest, dass dessen Fahrerlaubnis abgelaufen war. Aufmerksame Verkehrsteilnehmer hatten den Lkw gemeldet, weil er auf der A 61 in Fahrtrichtung Ludwigshafen bei Waldlaubersheim teils in Schlangenlinien geführt wurde.

Bei der Kontrolle konnten beim Fahrer selbst keine Auffälligkeiten bezüglich dessen Fahrtüchtigkeit festgestellt werden. Jedoch war dessen erforderliche Fahrerlaubnis seit Ende 2025 abgelaufen und auch seine notwendige Berufskraftfahrerqualifikation war abgelaufen. Der 28jährige durfte den Lkw nicht weiterfahren und musste stehenbleiben. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Quelle: Polizeiautobahnstation Gau-Bickelheim