Gewobau: Transparenz nur für Mitglieder des Aufsichtsrates

Die 4. Zivilkammer des Landgerichtes Bad Kreuznach möchte gern ihre Arbeit machen. Was ihr in der Sache 4 O 78/25 (GEWOBAU GmbH Bad Kreuznach ./. Seeger) von beiden Parteien nicht leicht gemacht wird. Das wurde schon in der mündlichen Verhandlung am 30.1.2026 deutlich. Höflich aber unmissverständlich machte die Vorsitzende Richterin klar, dass unzählige Sachverhalte weder von der Klägerin hinreichend deutlich dargelegt noch belegt sind. Und auch die Stellungnahmen des Beklagten sind von Lücken durchzogen, die ein Geologe in der Größenordnung des Grand Canyon beschreiben würde.

Was aber prozesstaktisch nachvollziehbar ist. Denn die Klägerin muss beweisen. Karl-Heinz Seeger kann sich entspannt aufs Bestreiten und Widerlegen beschränken. Prozessuale Wahrheitspflicht hin oder her. Obwohl die bisherigen Aufklärungsbemühungen der Kammer also in vielen Punkten nicht von Erfolg gekrönt waren, geben Susanne Telscher-Kolb und ihre Mitrichterinnen nicht auf. Und haben am 3.6.2026 statt eines Urteils einen Beschluss verkündet. In dem listen sie seitenweise Fragen auf, die – wenn entsprechende Antworten erfolgen – der Sachverhaltsaufklärung dienen.

Und dabei auch die Geschäftspraktiken der Gewobau unter die Lupe nehmen. Wenn die Richterinnen wüssten, wie in städtischen Gremien gearbeitet wird, hätten sie dieses Fass möglicherweise nicht aufgemacht. Denn dabei kann nur eines herauskommen: auch Gewobau-Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung haben sich nicht mit Ruhm bekleckert. Bei der Durchsicht der internen Sitzungsprotokolle ist dem Gericht aufgefallen, dass Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsratssitzungen „anscheinend häufig oder immer „zusammen“ stattfanden“.

Die vierte Kammer möchte wissen: „ist das richtig?“ Ganz sicher nicht richtig ist die Praxis, dass sich die von der Stadt bestimmten Mitglieder des Gewobau-Aufsichtsrates nicht in einer Sondersitzung vorab auf eine gemeinsame Linie verständigen. Sondern ihre Position mit den „stadtfremden“ Aufsichtsratsmitgliedern gemeinsam finden. Das widerspricht krass und im Wortlaut jenen Vorgaben, die die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in den Jahren 2019 und 2020 der Stadt Bad Kreuznach im Zusammenhang mit der Neufassung der Satzung der Gewobau gemacht hat.

Die damalige Oberbürgermeister Dr. Heike Kaster-Mauer hat die zu praktizierende Arbeitsweise dem Stadtrat vor der Neuwahl des Aufsichtsrates deutlich beschrieben: weil die von der Stadt bestimmten Mitglieder des Aufsichtsrates nur einheitlich abstimmen dürfen, müssen diese sich vor der Beratung in großer Runde intern treffen und ihre Position abstimmen. Eine sehr verständliche Handlungsanweisung, da es sich bei dem von der Stadt gehaltenen über 80%igen Anteil an der Wohnungsbaugesellschaft um den mit Abstand werthaltigsten Vermögenswert Bad Kreuznachs handelt.

Die selbe Tatsache verpflichtet die Gewobau auch dazu, gegenüber der Öffentlichkeit transparent zu handeln. Und über wesentliche Geschäfte und Risiken zu informieren. Leider gilt Transparenz aber – wie schon in der Ägide Seeger – nur für die 18 Mitglieder des Aufsichtsrates. Das ergibt sich aus der Antwort der Gewobau auf eine Anfrage der tourismusbeitrag-so-nicht.de-Redaktion: „leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihrem Informationsgesuch unter Verweis auf das weiterhin laufende Verfahren nicht entsprechen können.

Wie Ihrer zeitnahen Berichterstattung zu entnehmen war, waren Sie oder ein Mitglied Ihrer Redaktion bei dem betreffenden Verhandlungstermin anwesend und verfügen daher bereits über umfassende Kenntnisse der dort erörterten Sachverhalte. Wir stehen für Transparenz, daher liegt unseren Aufsichtsratsmitgliedern und Gesellschaftern, neben den Empfangsberechtigten (Rechtsbeistand der jeweiligen Parteien), der Beschluss bereits vor“, schreibt uns Rik Mayer, Assistent der Gewobau-Geschäftsführung.

Die Gewobau verweist auf eine andere Erkenntnis- und Informationsquelle: auf die Stadtratssitzung am am 25.6.2026. Deren Tagesordnung ist zwar noch nicht bekannt. Allerdings hat die Fraktion der Freien Wähler, die nicht im Aufsichtsrat der Gewobau vertreten ist, den Antrag für den Tagesordnungspunkt „Informationen über den Sachstand des Prozesses der Gewobau gegen deren Ex-Geschäftsführer“ beantragt. Den muss Oberbürgermeister Emanuel Letz aufnehmen und behandeln. Ob es ihm gefällt oder nicht.