Am Anfang auch dieser Entscheidung steht wieder einmal eine Nachlässigkeit im Grundstücksamt der Stadt. Würde dies so arbeiten, wie vernünftige Menschen ihre Arbeit organisieren, würden Verträge in Registern aufgelistet. Und Auslaufdaten so vermerkt, dass diese rechtzeitig operativ wahrgenommen werden. Dies ist bei Pachtverträgen, die die Stadt abschließt, ganz offensichtlich nicht der Fall. Denn sonst wäre ja schon Ende 2024 oder Anfang 2025 aufgefallen, dass der Fischereipachtvertrag für den Ippesheimer Weiher bereits am 30.6.2025 abgelaufen ist.

Und seit dem dort vertragslos gefischt wurde. Das wird sich am 25.6.2026 ändern. Dann nämlich wird der Stadtrat den Vertrag mit dem Angelsportverein „Nahe“ 188o Bad Kreuznach e.V. und dem Angel- und Naturfreunde Planig 1961 e.V. bis zum 30.6.2040 verlängern. Rückwirkend zum 1.7.2025. Der Ausschuss für Grundstücksangelegenheiten hat einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss am 2.6.2026 einstimmig gefasst (Drucksachennummer 26/576). In der nichtöffentlichen Sitzung kam die eingangs geschilderte Nachlässigkeit nicht zur Sprache.
Und dann wundern sich die Einwohnen*Innen darüber, dass von der Verwaltung immer mehr Fehler gemacht werden. Obwohl das ja absehbar ist, wenn diese nicht einmal intern offen angesprochen und die Ursachen benannt und ausgeräumt werden. Unklar bleibt auch, warum Fischereipachtverträge hinter verschlossenen Türen behandelt werden. Möglicherweise, um kritische Nachfragen zum Inhalt derartiger Verträge zu verhindern. Damit ist nicht jene gemeint, wie angesichts der leeren Stadtkassen eine Pachtzins von 10 Euro gerechtfertigt werden kann.
10 Euro im Jahr versteht sich. Ein Pachtzins, der also so niedrig ist, dass nicht einmal ein Bruchteil der Verwaltungskosten durch ihn abgedeckt wird. Dieser symbolische Zins kann gemäß § 7 („Ertragsminderung“) des Vertrages sogar noch herabgesetzt werden. Vermutlich ist es aber nicht dieses Detail, das die Beteiligten geheim beraten und abstimmen lässt. Vielmehr werden durch die rechtlich zweifelhafte Nichtöffentlichkeit Fragen zu anderen Vertragsinhalten verhindert, die demzufolge in den vergangenen Jahren nie, nicht einziges Mal, in den städtischen Gremien öffentlich angesprochen wurden.
Etwa jene, ob die von der Pachtgemeinschaft zu dokumentierende Fischbestandsentwicklung durch jährliche Fangstatistiken nachgewiesen ist. Und die, ob die Stadt in der Vergangenheit verlangt hat, dass die Pachtgemeinschaft ihr den im Laufe eines Pachtjahres den vorgenommenen Fischbesatz nachgewiesen hat. Und ob die Stadt darauf geachtet hat, dass die Fischbesatzmaßnahmen ihr mindestens drei Tage vorher mitgeteilt wurden. Ein für die einfachen Angler interessanter Punkt ist, dass die Pachtgemeinschaft Fischereierlaubnisscheine ausstellen darf.
Insgesamt 1.460. Davon 46 Jahres-, 92 Monats-, 172 Wochen und 1.150 Tageserlaubnisscheine. Geschäftsüblich wird hier ein Höchstpreis vorgegeben. Nicht so in diesem Vertrag. Vielmehr ist angemerkt: „bitte bei Bedarf selbst festlegen!“ Das damit eingenommene Geld soll gemäß § 5 Absatz 3 „soweit erforderlich“ für Fischbesatzmaßnahmen oder Biotopverbesserungsmaßnahmen verwendet werden. Entsprechende Berichte hat es in den vergangenen mindestens zehn Jahren weder im Grundstücksausschuss noch in dem für Stadtplanung, Bauwesen, Umwelt und Verkehr (PLUV) je gegeben. Obwohl das doch für die Öffentlichkeit von Interesse wäre.
