In Wahlkampfzeiten wird den Parteien generell das Anbringen von Plakaten an öffentlichem Eigentum (Lampen- und Schilderträgern, Zäunen und Gebäuden) verboten. Dann stehen offiziell nur Privatgrundstücke und die amtlichen Plakatwände zur Verfügung. Der Grund dafür ist die Absicht der Stadt, die optische Vermüllung durch großflächiges Plakatieren zu verhindern.

Außerhalb der Wahlkampfzeiten sind Einwohner*Innen und Gäste der Plakatflut allerdings wehrlos ausgeliefert. Die Werbetreibenden gehen dabei unterschiedlich vor. Ein Teil erwirbt bei der Stadtverwaltung das Recht eine bestimmte Zahl von Plakaten aufzuhängen, vervielfacht diese dann aber. Ein anderer Teil verzichtet vollständig auf eine entgeltliche Genehmigung.
Vor allem diese Werbetreibenden sehen null Veranlassung die von ihnen aufgehängten Plakate nach den beworbenen Veranstaltungen wieder abzuhängen. Und so hängen, stehen und liegen auch noch viele Wochen danach die entsprechenden Plakate an vielen Stellen im Stadtgebiet. Nicht nur der Anblick ist ärgerlich. Sondern auch die Tatsache, dass das so gut wie keine Konsequenzen für die asozial Handelnden nach sich zieht.
