1-Euro-Tag im Grundstücksausschuss

Gleich zwei Geschäfte, denen der Ausschuss für Grundstücksangelegenheiten am Dienstag dieser Woche (2.6.2026) zustimmte, sind 1-Euro-Deals. Allerdings mit sehr unterschiedlichen Folgen für die Einwohner*Innen der Stadt. Im einen Fall kauft die Stadt für den symbolischen Euro sieben Quadratmeter Strassenfläche im Ebernburger Gartenweg von einem führenden örtlichen Finanzinstitut.

Dieser Teil der historischen Stadtmauer im Bereich der Einmündung der Kirschsteinanlage in die Mühlenstrasse gehörte bisher jeweils hälftig der Stadt und Privatleuten. Am 2.6.2026 hat der Grundstücksausschuss den Kauf der privaten Hälfte beschlossen.

Laut Beschlussvorlage (Drucksachennummer 26/438-1) liegen die drei kleinen Teilflächen (2 x 2 und 1 x 3 Quadratmeter) „im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes und sind als öffentliche Verkehrsflächen ausgewiesen“. Die Bank übernimmt sogar die anfallenden Notarkosten. Allein die Grundbuchgebühren bleiben an der Stadt hängen. Ein gutes Geschäft im Sinne der Bürger*Innen. Das sieht im zweiten Fall ganz anders aus.

Auch für den steht in dem Beschluss als von der Stadt zu zahlender Kaufpreis nur 1 Euro. Aber die tatsächlichen Kosten für die Stadt dürften ganz erheblich höher liegen. In der diesbezüglichen Beschlussvorlage (Drucksachennummer 26/230) fehlen Angaben, die bei anderen Grundstücksgeschäften der Stadt gemacht werden. So die der Grundstücksgröße in Quadratmetern. Auch ein Auszug aus dem Geobasisinformationssystem ist nicht Bestandteil der Beschlussvorlage.

Beigefügt ist statt dessen eine „Skizze zur Grenzniederschrift“, die allerdings ausdrücklich als „unmaßstäblich“ gekennzeichnet ist. Schriftlich wird erläutert, dass der bisherige 50%ige Miteigentümer seinen Verkaufswunsch so erklärt: „früher befand sich unter dem Grundstück der Mühlenteich und daher war das hälftige Eigentum sinnig. Durch den Bau des Hochwasserschutzes befindet sich der Mühlenteich nicht mehr unter dem Grundstück.“

Wodurch laut Miteigentümer mit Verkaufswunsch kein Interesse mehr an dem Fortbestand des hälftigen Eigentums besteht. Diese Sachdarstellung wurde im Ausschuss nicht hinterfragt. Obwohl eigentlich jede()r) wissen müsste, dass der Bau des Hochwasserschutzes über 25 Jahre her ist. Und noch länger der Mühlenteich dort nicht mehr fließt. Es sich bei diesen Tatsachen also nicht um neue Sachverhalte handelt, die angegebene Begründung daher fragwürdig erscheint.

Ebenfalls ungeklärt blieb im Ausschuss, wie sich der Grunderwerb finanziell auf die Ausbaubeiträge für den Ausbau der Mühlenstrasse auswirkt. Und auf die seit Jahren überfällige Sanierung des Mühlenteiches. Und auf künftige Hochwasserschutzmaßnahmen in diesem Bereich. Vollkommen klar ist dementgegen: die Unterhaltslast für die historische Stadtmauer liegt jetzt allein bei der Stadt. Die ist der bisherige Miteigentümer ab Umschreibung der Eigentumsverhältnisse im Grundbuch los.