In der Sitzung des städtischen Ausschusses für Stadtplanung, Bauwesen, Umwelt und Verkehr (PLUV) am 5.5.2026 erfolgte die Abschlussvorstellung des Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzeptes für die Stadt Bad Kreuznach. Mehrere Jahre lang hatte die damit beauftragte Dr. Pecher GmbH vor Ort analysiert, konkrete Maßnahmenvorschläge erarbeitet und in öffentlichen Veranstaltungen informiert. Fakt ist: weder von der Stadtverwaltung noch von den betroffenen Grundstückseigentümern wurden die notwendigen Maßnahmen auch nur im Ansatz umgesetzt. Und dass, obwohl über die fatalen Folgen der Ahrflut 2021 breit berichtet wurde.

Und alle Fachleute seit dem gebetsmühlenartig darauf hinweisen, dass es auf die Eigeninitiative ankommt und der Staat eben für den Schutz privaten Eigentums im Wesentlichen nicht zuständig ist. Was konkret bedeutet: wegen der Trägheit und des Desinteresses der großen Mehrheit der Grundstücksbesitzer sind die allermeisten gefährdeten Häuser in Bad Kreuznach nicht hinreichend geschützt. Und das, obwohl der Aufwand für effektive Maßnahmen im Einzelfall finanziell minimal ist. Dabei gibt es für viele dieser Grundstücke nicht einmal eine Elementarschadenversicherung. Auf deren Bedeutung und weitere Zusammenhänge weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in einer aktuellen Presseerklärung hin.
Fünf Jahre nach der Ahrflut sehen die Verbraucherschützer weiterhin Handlungsbedarf bei der finanziellen Absicherung gegen Elementarschäden: die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag einen klaren Rahmen für besseren Schutz vor Naturgefahren festgelegt – entscheidend ist nun die zügige Umsetzung. Die privaten Versicherungsschäden durch das verheerende Unwettertief „Bernd“ im Juli 2021 beliefen sich auf insgesamt 8,75 Milliarden Euro. Für den Wiederaufbau unversicherter Immobilien und öffentlicher Infrastruktur stellte der Bund damals 30 Milliarden Euro bereit. Im Dezember 2023 führte Dauerregen in Norddeutschland zu einem bedenklichen Anstieg der Wasserstände.
Zu Pfingsten 2024 trat die Donau im Süden über die Ufer. Die Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz hat sich daher im Mai 2025 die Einführung einer flächendeckenden Elementarschadenversicherung für Hausbesitzer:innen vorgenommen. Diese soll einen Versicherungsschutz gegen Elementarschäden wie Hochwasser oder Starkregen bieten. Der politische Rahmen ist dabei klar vorgezeichnet: Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD vereinbart, die Elementarschadenversicherung künftig strukturell zu stärken. Geplant ist unter anderem, dass Wohngebäudeversicherungen im Neugeschäft nur noch mit Elementarschutz angeboten werden und bestehende Verträge entsprechend erweitert werden.
Ergänzend ist eine staatliche Rückversicherung vorgesehen. Ein vergleichbares Konzept einer solidarischen Pflichtversicherung hatte die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz bereits im Juni 2024 vorgeschlagen. „Mit diesen Vereinbarungen liegt ein tragfähiges Konzept auf dem Tisch“, sagt Heike Troue, Vorständin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Für Verbraucherinnen und Verbraucher entscheidend ist nun, dass diese Maßnahmen auch umgesetzt werden.“ Der entsprechende Gesetzentwurf befindet sich derzeit noch im politischen Abstimmungsprozess und soll Ende 2026 ins Kabinett kommen.
Für viele Haushalte bedeutet das aber weiterhin eine gewisse Unsicherheit hinsichtlich ihres Versicherungsschutzes. Eine flächendeckende Elementarschadenversicherung, die durch ein staatliches Rückversicherungsinstitut abgesichert wird, würde es vielen Hausbesitzer:innen erstmals einen verlässlichen und bezahlbaren Schutz ermöglichen. Durch die Zusammenarbeit von Bund und Versicherungsbranche würden auch die Steuerzahler:innen erheblich entlastet, da der Staat im Notfall nicht mehr zig Milliarden aus dem Haushalt bereitstellen müsste.
Der Bund würde nur mit einer staatlichen Garantie für die Differenz einspringen, wenn eine besonders extreme Katastrophe die Kapazitäten der Versicherungen übersteigt. „Gerade vor dem Hintergrund zunehmender Extremwetterereignisse ist es wichtig, diese Lücke zeitnah zu schließen“, erläutert Troue. „Je früher die vorgesehenen Maßnahmen greifen, desto besser sind Verbraucherinnen und Verbraucher auf zukünftige Risiken vorbereitet“
Entscheidende Weichenstellung steht an
Die Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung liegt nun auf der Bundesebene. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz kommt es nun entscheidend auf die Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen an. Das vorgesehene Modell – mit verpflichtendem Elementarschutz in Neuverträgen, der Einbeziehung bestehender Versicherungen sowie einer staatlichen Rückversicherung – bietet eine nachhaltige Grundlage für einen besseren Schutz. Aus Sicht der Verbraucherzentrale braucht es nun:
# Die zügige Umsetzung der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Regelungen
# Solidarisches Versicherungsmodell mit staatlicher Absicherung
# Bezahlbarer Zugang zu Elementarschutz
# Klare und verständliche Regelungen für Verbraucherinnen und Verbraucher
„Die politische Richtung ist klar – jetzt kommt es darauf an, dass sie zügig umgesetzt wird“, so Troue. „Je früher die vorgesehenen Maßnahmen greifen, desto besser sind Verbraucherinnen und Verbraucher auf zukünftige Risiken vorbereitet.“ Fazit: Fünf Jahre nach der Ahrflut besteht aus Sicht der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz die Chance, zentrale Lehren aus der Katastrophe nachhaltig umzusetzen und den finanziellen Schutz für Verbraucherinnen und Verbraucher spürbar zu verbessern.
Quelle: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
