Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (3. Strafkammer) am Mittwoch dieser Woche (3.6.2026) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 3 NBs 1023 Js 7857/23, Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 40 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Landau in der Pfalz wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt.
Der Angeklagte soll Ende März 2023 bei einem Treffen mit einer Frau, mit welcher er seinerzeit eine kurzzeitige Liebesbeziehung geführt habe, in seiner damaligen Wohnung in Idar-Oberstein gegen ihren Willen den Geschlechtsverkehr ausgeführt haben. Vor Durchführung des Geschlechtsverkehrs soll er der Frau eine Ohrfeige gegeben haben, als diese ihren entgegenstehenden Willen mehrfach verbal gegenüber dem Angeklagten zum Ausdruck gebracht habe.
Der Angeklagte hat vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein eingeräumt mit der Frau vaginalen Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. Hingegen hat er in Abrede gestellt, dass dieser gegen den Willen der Frau erfolgt sei. Fortsetzungstermine sind auf den 22.6.2026, 23.6.2026 und den 3.7.2026 bestimmt worden.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach
