Wer wissen möchte, wie es um die Bereitschaft vieler Autofahrenden steht, die Regeln der Strassenverkehrsordnung einzuhalten, kann sich an diesem Wochenende an der B 428 ein realistisches Bild machen. Im Bereich der mit Wechselampel ausgestatteten Baustelle in Höhe der Einmündung des Grenzgrabens (Gartencenter Rehner). Unser Fotograf hat dort gestern knapp eine Stunde den Verkehr beobachtet. Und wurde Augenzeuge von sagenhaften 51 qualifizierten Rotlichtverstößen. Der ADAC erklärt, was das ist und wie das bestraft wird: „von einem einfachen Rotlichtverstoß spricht man, wenn die Ampel beim Überfahren maximal eine Sekunde rot ist.

Die Folge: 90 Euro Bußgeld und ein Punkt im Verkehrseignungsregister in Flensburg. War die Ampel länger als eine Sekunde rot, liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor: 200 Euro und zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Ganz offensichtlich zählen in der Wahrnehmung des durchschnittlichen Autofahrers in und um Bad Kreuznach Baustellenampeln nicht als die in § 37 der Strassenverkehrsordnung (StVO) angesprochenen „Wechsellichtzeichen“ (Ampeln gibt es im Gesetz gar nicht). Und so wird ohne jede Hemmung auch noch drei und mehr Sekunden, nachdem das Rotlicht leuchtet, an der dies anzeigenden Ampel vorbei in die Baustelle eingefahren.




