Am Pfingstmontag wurden Kontrollen hinsichtlich des gültigen Feiertagsfahrverbotes, im Bereich der Autobahnen A 61 und A 63 durch die Autobahnpolizei veranlasst. Das Feiertagsfahrverbot gilt für Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen sowie Lastkraftwagen mit Anhänger von der Zeit von 0:00 Uhr bis 22 Uhr. Hiervon sind nur Fahrzeuge befreit, die unter eine Ausnahme fallen bzw. eine Ausnahmegenehmigung verfügen. Kurz vor 8 Uhr morgens konnte ein Lastkraftwagen mit geladenen Klimaanlagen festgestellt werden, der auf der A 61 bei Alzey unterwegs war. Der 61jährige Berufskraftfahrer hatte erst seine Fahrt begonnen.

Und räumte direkt vor Ort ein, dass er sich um einen Tag vertan hatte. Auf ihn kommt nun ein Bußgeldverfahren zu. Die Weiterfahrt musste unterbrochen werden bis das LKW-Fahrverbot um 22 Uhr endet. Deutlich auffälliger war ein 33jähriger Berufskraftfahrer, welcher mehrere Pkw’s von der Slowakei nach Belgien transportierte. Dieser konnte bei Gau-Bickelheim auf der A 61 kontrolliert werden. Nicht nur, dass er das Feiertagsfahrverbot missachtete, er wurde von seinem Vorgesetzten dazu auch aufgefordert zu fahren.
Ferner konnte festgestellt werden, dass das Gespann zu viele Pkw’s transportierte. Hierbei wurde die Ladungshöhe sowie die Fahrzeuglänge überschritten. Hierdurch gab es einen dreifachen Grund seitens der Polizei, das Fahrzeug vorläufig aus dem Verkehr zu ziehen. Sowohl Fahrer als auch Halter müssen mit einem Bußgeld rechnen. Da der Fahrer keinen Wohnsitz in Deutschland hatte, musste dieser eine so genannte Sicherheitsleistung vor Ort zahlen.
Quelle: Polizeiautobahnstation Gau-Bickelheim
