Zahlungsunfähige Angeklagte soll Waren bestellt und angenommen haben

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Mittwoch kommender Woche (27.5.2026) um 11:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1025 Js 1569/25, Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat eine 45 Jahre alte, einschlägig vorbestrafte Angeklagte aus dem Landkreis Birkenfeld wegen Betruges in zwei Fällen unter Einbeziehung einer Strafe aus einem Strafbefehl zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 5 Monaten verurteilt.

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt. Die Angeklagte soll Mitte November 2024 unter Vortäuschung ihrer Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit bei einer Firma Waren im Gesamtwert von 935 Euro bestellt haben.

Zudem habe sie Mitte Dezember 2024, ebenfalls unter Vortäuschung ihrer Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit, Waren im Gesamtwert von 95 Euro bei einer anderen Firma bestellt. Die Waren seien jeweils an sie ausgeliefert worden, die Rechnungen habe sie jedoch, wie von Anfang an beabsichtigt, jeweils nicht bezahlt. Die Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein zu den Tatvorwürfen teilweise geständig eingelassen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach