Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Mittwoch kommender Woche (27.5.2026) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1021 Js 10157/25, Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 36 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Windesheim wegen Bedrohung in Tateinheit mit Beleidigung (Fall 1) sowie wegen fahrlässiger Körperverletzung (Fall 2) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Fall 1:
Der Angeklagte soll Ende März 2025 in Windesheim auf der Straße vor einem Wohnhaus laut Musik gehört haben. Als eine Bewohnerin des Hauses den Angeklagten aus dem Fenster heraus um Ruhe gebeten habe, habe der Angeklagte die Frau als „Fotze“ bezeichnet und ihr angedroht, sie umzubringen und „fertig zu machen“. Die Frau habe daraufhin telefonisch die Polizei verständigt.
Fall 2:
Die Polizei habe den Angeklagten im weiteren Verlauf bei der Wohnung seiner Lebensgefährtin in Windesheim angetroffen. Unmittelbar vor der Wohnung habe sich der Hund des Angeklagten, ein Kangal, befunden, welcher nicht angeleint gewesen sei. Als es daraufhin zu einem Handgemenge zwischen dem Angeklagten und den Polizeibeamten gekommen sei, habe der Hund einen Polizeibeamten im Bereich der rechten Hand bzw. des rechten Handgelenks gebissen. Der Polizeibeamte, der Handschuhe getragen habe, habe durch den Biss Schmerzen erlitten. Der Angeklagte hat vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach in seinem letzten Wort bestritten, etwas gemacht zu haben.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach
