Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (2. Strafkammer) am Dienstag kommender Woche (26.5.2026) um 9:30 Uhr im Saal sieben (Az: 2 KLs 1042 Js 14094/24) statt. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 36 Jahre alten, vorbestraften, derzeit in anderer Sache in Strafhaft befindlichen Angeklagten aus Bad Kreuznach bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln vor.
Der Angeklagte soll Ende August 2024 in seiner Wohnung in einer Holzkiste 390,87 Gramm Amphetamin mit einem Amphetaminbasegehalt von 14 Gramm zum gewinnbringenden Weiterverkauf vorrätig gehalten haben. In der Holzkiste habe sich außerdem zu Verteidigungszwecken eine Machete mit einer Klingenlänge von 47 cm befunden.
Darüber hinaus habe er auf der Schlafcouch, die sich in einer Entfernung von zwei Armlängen zu der Holzkiste befunden habe, ein Messer mit einer Klingenlänge von 8,5 cm zu Verteidigungszwecken verwahrt. Fortsetzungstermine sind auf den 27.5.2026 und den 2.6.2026 bestimmt worden.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach
