Faire Liste hinterfragt lebensgefährliche Bushaltestelle „Seeber Flur“

Schon der Name der Bushaltestelle ist irreführend. Wie leider die vieler anderer Bushaltestellen im Stadtgebiet auch. Sie heißt „Seeber Flur“. Obwohl sie sich in der Strasse Am Grenzgaben befindet. In Höhe der Arthur-Zimmer-Strasse. Und um eine den Gesetzen entsprechende Bushaltestelle kann es sich schon aus formalen und tatsächlichen Gründen nicht handeln. Denn außer dem Schildträger, dem Schild und dem Fahrplan fehlt alles, was für eine Bushaltestelle zwingend erforderlich ist. Vor allem ein befestigter Wartebereich.

Und eine Fläche, auf der Fahrgäste sicher aus dem Bus aussteigen kann. Eine 90jährige Planigerin machte nach schlechten Erfahrungen auf das Desaster aufmerksam. Da die Strasse Am Grenzgraben auf Bosenheimer Gemarkung liegt, nahm sich die dortige Ortsbeiratsfraktion der Fairen Liste dem Thema an. Kay Maleton stellte einen entsprechenden Unterrichtungsantrag, der in der Ortsbeiratssitzung am 7.5.2026 behandelt wurde. Maleton wollte u.a. in Erfahrung bringen, warum bei Ausschilderung der Bushaltestelle die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften nicht umgesetzt wurden, etwa im Straßenraum.

Kaum 20 Zentimeter breit ist die befestigte Verkehrsfläche, auf der Fahrgäste warten und aussteigen können. Direkt neben einer stark befahrenen Strasse im Gewerbegebiet. Dahinter befindet sich eine ungesicherte und unbefestigte private Grünfläche. Theoretisch dürfte die Grundstückseigentümerin direkt hinter dem Schildträger einen Zaun aufstellen.

Mit der zweiten Frage möchte die Faire Liste in Erfahrung bringen, ob es möglich wäre die Bushaltestelle an einen Ort zu verlegen, an dem die einschlägigen Vorgaben erfüllt werden können. Schließlich fragt die Faire Liste, ob die Stadt Planungen angestrengt hat, um einen richtlinien- und gesetzeskonformen Zustand herzustellen. Die Antwort der Verwaltung weicht in allen relevanten Punkten den gestellten Fragen aus. So erklärt die Stadt nicht im Ansatz, wieso an dieser Stelle eine Bushaltestelle ausgeschildert wurde.

Obwohl sämtliche baulichen Voraussetzungen fehlen. Statt dessen wird sich auf finanzielle Probleme herausgeredet, die für die ursprüngliche Fehlentscheidung nicht im Ansatz ursächlich sind. Die Stellungnahme der Stadtverwaltung, die eher einer schwachen Ausrede entspricht, drucken wir im Nachgang gern im Wortlaut ab. Damit all jene, die intransparentes und selbstbezogenes Verwaltungshandeln qualifiziert und konkrete kritisieren möchten, ein vorzeigbares Beispiel zur Verfügung haben.

Die Antwort der Stadtverwaltung auf den Unterrichtungsantrag der Fairen Liste zur Bushaltestelle Seeber Flur:

Antrag auf Unterrichtung nach § 75 Abs. 8 i. V. m. § 46 Abs. 5 GemO i. V. m. § 33 Abs. 3 GemO zum Zustand der Bushaltestelle „Seeber Flur unterhalb Rehner“
für: Sitzung Ortsbeirat Bosenheim am 07.05.2026
Unterrichtung zum Zustand der o.g. Bushaltestelle
Sehr geehrter Herr Später, zunächst möchten wir uns für den Hinweis zu der betreffenden Bushaltestelle bedanken, die derzeit weder barrierefrei gestaltet noch einen sicheren Ein- und Ausstieg gewährleistet. Der barrierefreie Umbau der Haltestelle wird selbstverständlich mit höchster Priorität verfolgt, kann aber aus den nachfolgend genannten Gründen erst im Jahr 2027 realisiert werden.

Die Stadt Bad Kreuznach verfügt insgesamt über 183 Bushaltestellen, von den in den vergangenen Jahren 97 barrierefrei um- oder ausgebaut wurden. Aufgrund der hohen Kosten für barrierefreie Umgestaltungen oder Ausbauten kann die zuständige Abteilung Tiefbau und Grünflächen jährlich lediglich 5 bis 6 Bushaltestellen mit Unterstützung von Fördermitteln umbauen. Die Planungen und Kostenschätzungen hierfür müssen jeweils ein Jahr im Voraus erfolgen, damit die entsprechenden Haushaltsmittel für das Folgejahr bereitgestellt werden können. Im Folgenden möchten wir gerne auf Ihre einzelnen Fragen eingehen:

Zu Frage 1: nach den Vorgaben muss eine Bushaltestelle einen Wartebereich mit einer Mindestbreite von 2,50 m umfassen und ab dem 01.01.2022 barrierefrei sein. Warum wurde dies am jetzigen Standort nicht umgesetzt (im Straßenraum)?

Verantwortlich für den barrierefreien Umbau ist die Abteilung Tiefbau und Grünflächen, während die Bauverwaltung die Beantragung von Fördermitteln übernimmt. In den vergangenen Jahren wurden wie oben bereits erwähnt 97 Bushaltestellen barrierefrei umgebaut. Uns liegen keine Informationen vor, warum die betreffende Haltestelle bisher nicht umgebaut wurde. Grundsätzlich erfolgt die Priorisierung des Umbaus nach der Frequentierung der Haltestellen.

Zu Frage 2: wäre es möglich, die Bushaltestelle an einen Ort zu verlegen, an dem die entsprechenden Vorgaben erfüllt werden können, z.B. Ankauf Fläche Firma Rehner oder Verlegung städtisches Grundstück oberhalb Firma Rehner?

Ob eine Verlegung der Haltestelle möglich ist, muss mit den zuständigen Fachämtern und Abteilungen geklärt werden. Der mögliche Grunderwerb einer Fläche der Firma Rehner muss vom Amt für Liegenschaften geprüft werden.

Zu Frage 3: hat die Stadt sonstige Planungen angestrengt, einen richtlinien- und gesetzes-
konformen Zustand herzustellen, oder soll dieser Zustand dauerhaft so bleiben?

Selbstverständlich ist nicht vorgesehen, den aktuellen Zustand der Haltestelle dauerhaft beizubehalten. Die Abteilung Tiefbau wurde bereits darüber informiert, dass der Umbau dieser Haltestelle im nächsten Jahr oberste Priorität hat. Die Planungen für den barrierefreien Umbau von Haltestellen für das Jahr 2026 wurden bereits im vergangenen Jahr abgeschlossen. Deshalb wird die von Ihnen genannte Haltestelle nun umgehend in die Planungen für den Umbau sowie den damit verbundenen Investitionsbedarf für 2027 aufgenommen.

Für die Planungen zur Verlegung der Haltestelle ist ein umfassender Abstimmungsprozess erforderlich, an dem die Abteilung Stadtplanung, das Amt für Liegenschaften, die Abteilung Tiefbau, die Abteilung Verkehrsangelegenheiten, die KRN GmbH und der Rhein-Nahe-Nahverkehrsverbund zu beteiligen sind. Die Koordination übernimmt die zuständige Sachbearbeiterin der Abteilung Stadtplanung und Umwelt (Frau Germann). Im Auftrag gezeichnet Germann“