Bad Kreuznacher Sonder-StVO: beim Rückwärtsfahren gilt die Beschilderung nicht

Freitagnachmittag (15.5.2026) in der Hospitalgasse Ecke Gymnasialstrasse. Ein dort auf dem Radstreifen stehender Transporter möchte ein Gewerbeobjekt in der Hospitalgasse ansteuern. Der korrekte Weg wäre jetzt durch die Gymnasialstrasse über den Schlossplatz und die Schlossstrasse zur Salinenstrasse. Und von dort als Linksabbieger in die Klostergasse. Wie die sehr schlecht deutsch sprechenden Herren aus dem Kastenwagen … Bad Kreuznacher Sonder-StVO: beim Rückwärtsfahren gilt die Beschilderung nicht weiterlesen