9 Monate ohne Bewährung für Verstöße gegen Bewährungsauflagen?

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Dienstag kommender Woche (19.5.2026) um 9:15 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1021 Js 13713/24, Berufungssache) statt.  Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 48 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte, dem im Rahmen der Führungsaufsicht die Weisungen erteilt worden seien, Termine bei seiner Bewährungshelferin und bei dem Gesundheitsamt wahrzunehmen, soll in Kenntnis der Weisungen im Zeitraum von Anfang Mai 2024 bis Mitte September 2025 mehrfach zu Terminen bei seiner Bewährungshelferin sowie im Zeitraum von Mitte März 2024 bis Mitte September 2024 mehrfach zu Terminen bei dem Gesundheitsamt nicht erschienen sein. Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach