Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Mittwoch kommender Woche (13.5.2026) um 9:15 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1025 Js 463/25, Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 41 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Monaten verurteilt.
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte soll Mitte September 2024 und Ende April 2025 jeweils mit einem Pkw am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen haben, obwohl ihm bewusst gewesen sei, nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis zu verfügen. Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach
