Rolf-Ebbeke-Platz: zwei streiten sich – viele müssen darunter leiden

Mit den Worten „unerfreulich“ und „chaotisch“ sind die aktuellen Verhältnisse auf dem Rolf-Ebbeke-Platz (ehemals Kurhaus- bzw Fürstenhofplatz) nur unzureichend beschrieben. Dort tragen die städtische BGK Gesellschaft für Beteiligungen und Parken in Bad Kreuznach mbH (als Interessensvertreterin der Einwohner*Innen) und die Kurhaus-Betreiber (auf der Basis eines vom Stadtrat vor rund 30 Jahren für einen anderen Partner beschlossenen Erbbaurechtsvertrages) einen Konflikt um Parkplätze aus. Dessen Kern lässt sich kurz zusammenfassen:

Obwohl die Kurhaus-Betreiber mit der kostenlosen Nutzung der crucenia thermen faktisch eine jährliche Subvention in Höhe von vielen hunderttausend Euro erhalten, verweigern sie eine Anpassung der vor rund 30 Jahren vereinbarten Parkentgelte auf heutiges Niveau. Weil in langwierigen Verhandlungen kein Erfolg erzielt wurde, mussten die Parkflächen auf dem Rolf-Ebbeke-Platz aufgeteilt werden. Was optisch und tatsächlich zu für alle Beteiligten geschäftsschädigenden Zuständen im Herzen des Kurgebietes geführt hat: Stahlgitter, gelbe Bodenmarkierungen wie in Baustellen, unzählige Hinweisschilder.

Für die Parkwilligen sind so Situationen entstanden, wie man sie von Behelfsparkplätzen für Großveranstaltungen kennt; da dürfen nur jene parken, dort die anderen. Einen Erklärbar auf dem Platz gibt es nicht, so dass Ortsunkundige sich durchtasten müssen. Was seit Monaten in vielen Fällen tagtäglich nicht gut geht. Kurhaus-Gäste müssen, um die für sie reservierten Stellflächen zu gelangen, zunächst eine Kette abhängen, einfahren und dann die Kette wieder hochhängen, damit sich dort nicht ein BGK-Parkgast Zufahrt verschafft.

Gäste des Bäderhauses, der crucenia thermen und Parkwillige ohne Kurhaus-Bezug können die über Jahrzehnte gewohnten Zu- und Abfahrten nicht mehr wie bisher nutzen. Die Beschilderung spottet jeder Beschreibung. Als Mahnung für die nachfolgenden Generationen haben wir diese mit den diesem Bericht beigefügten Bildern dokumentiert. Während er seine Platzrunde gedreht hat, wurde unser Fotograf mehrfach auf die aus Sicht der Betroffenen „unhaltbaren“, „unmöglichen“, „wirren“ und als „Zumutung“ empfundenen Verhältnisse vor Ort angesprochen.

Der Fall macht einen Kardinalfehler der Bad Kreuznacher Kommunalpolitik ganz deutlich. Statt sich an Tatsachen, deren Konsequenzen und den tatsächlichen Wirkungszeiträumen von Beschlüssen und Verträgen zu orientieren, wird sich auf die Menschen fokussiert, mit denen man aktuell verhandelt. Im Fall Kurhaus war das damals Gojco Loncar. Ein erfolgsorientierter, verlässlicher Geschäftsmann. Für den wurden aus nachvollziehbaren Gründen Sonderkonditionen vereinbart. Als Loncar den Erbbaurechtsvertrag abgab, kamen Fremde. Denen im Wesentlichen die selben Konditionen gewährt wurden. Das hat die Einwohner*Innen bis heute über eine Million Euro gekostet.

Sachentscheidungen dürfen eben nicht von von aktuellen personellen Konstellationen abhängig gemacht werden. Weil diese sich sehr schnell ändern können. Was sich viele Entscheidungsträger*Innen nur ungern klar machen, weil dieses Veränderungspotential oder -risiko ja auch für sie selbst gilt. Ein weiteres Beispiel dafür ist die schon nach wenigen Monaten als stadtschädlicher Monster-Flopp überführte Konstruktion der Finanzierung der städtischen Bäderlandschaft durch Parkgebührerhöhungen. Durchgesetzt vom damaligen Stadtwerke und BGK-Geschäftsführer Christoph Nath. Der sich wenige Wochen nach dem Stadtratsbeschluss vom 27.5.2025 nach Krefeld verabschiedete. Loncar und seine Frau leben noch immer in Bad Kreuznach und zahlen hier Steuern.