Tankstellenraub mit vorgezeigter Waffe?

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (2. Strafkammer) am Freitag dieser Woche (8.5.2026) um 9:30 Uhr im Saal sieben (Az: 2 KLs 1044 Js 12651/25) statt. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 39 Jahre alten, vorbestraften, derzeit in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Dickenschied in zwei Fällen (Fälle 1 und 3) eine schwere räuberische Erpressung sowie in einem Fall (Fall 2) einen schweren Raub, jeweils in Tateinheit mit dem unerlaubten Besitz und Führen einer Schusswaffe, vor.

Fall 1:

Der Angeklagte soll am 8.9.2024 nachts eine Tankstelle in Lautzenhausen betreten und bei dem Tankstellenmitarbeiter ein Frikadellenbrötchen zum Preis von 3,50 Euro bestellt haben. Als der Mitarbeiter ihm das Essen übergeben habe und den Kauf habe abrechnen wollen, habe der Angeklagte geäußert: „Heute bekomme ich die Frikadelle umsonst“ und dabei auf eine in seinem Hosenbund befindliche ungeladene Schreckschusswaffe gezeigt. Mit dem Frikadellenbrötchen habe er sodann die Tankstelle verlassen.

Fall 2:

Nur wenige Minuten später habe der Angeklagte erneut die Tankstelle betreten, zwei Flaschen Wodka und eine Dose Red Bull im Gesamtwert von 12,47 Euro aus einem Regal genommen und dem Mitarbeiter mitgeteilt, dass „er diese vergessen habe“. Der Mitarbeiter habe unter dem Eindruck des vorangegangenen Vorfalls nichts unternommen, sodass der Angeklagte die Tankstelle ohne zu zahlen erneut verlassen habe.

Fall 3:

Wiederum einige Minuten später sei der Angeklagte nochmal in die Tankstelle zurückgekehrt und habe gegenüber dem Mitarbeiter geäußert: „Ich glaube, ich habe ein bisschen Rückgeld verdient“. Der Mitarbeiter habe daraufhin aus Angst Geldscheine im Gesamtwert von 545 Euro an den Angeklagten überreicht, mit welchen dieser die Tankstelle verlassen habe. Fortsetzungstermine sind auf den 19.5.2026, 22.5.2026, 29.5.2026 und den 12.6.2026 bestimmt worden.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach