Originalebrunnen als Spielgerät umgenutzt

Als der neu gestaltete Kornmarkt im Mai 2019 eingeweiht wurde, machte die Stadtverwaltung bezüglich des Brunnen den ersten gravierenden Fehler. Das Hauptamt erhielt aus dem Planungsamt die Auskunft, wie die zwei Bodensprudler sei auch der Brunnen selbst als Spielplatz für Kinder freigegeben. Eine gravierende tatsächliche und rechtliche Fehleinschätzung, die nur mit Glück nicht zu einem Schaden für die Stadt führte.

Denn wegen der „Innenausstattung“ des Brunnens und der mit den Edelstahlteilen verbundenen Stolper-, Sturz- und Verletzungsgefahr (von der Rutschgefahr auf feuchtem Boden mal ganz abgesehen) war das – leicht erkennbar – falsch. Weil schon damals einige im Stadthaus glaubten, alles besser zu wissen (in der Fachwelt wird diesbezüglich vom „Gott-Syndrom“ gesprochen) musste die tourismusbeitrag-so-nicht.de-Redaktion seinerzeit den Versicherer der Stadt, die GVV Kommunalversicherung in Köln, mit dem Fall befassen.

Über die im Brunnen offen verbauten Edelstahlteile können Kinder beim Spielen stolpern. Ein Sturz auf die einige Zentimeter hochstehenden Düsen kann zu schweren und schwersten Verletzungen führen. Daher hat die GVV Kommunalversicherung der Stadt klare Auflagen gemacht. Zum Schutz der von ihren Erziehungsberechtigten im Stich gelassenen Kinder wäre eine Kontrolle wichtig. Für die ist natürlich nicht das Jugendamt zuständig, sondern der Kommunale Vollzugsdienst (KVD).

Dabei wurde deutlich: hätte es einen Schadenfall gegeben, wäre dieser aus der Stadtkasse ohne Deckungsschutz der Versicherung bezahlt worden. Denn natürlich war aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse im Brunnen ein Spielen dort unzulässig. Das hat die GVV der Stadt so unmissverständlich mitgeteilt, dass in der Folge die bis heute verwendete entsprechende Beschilderung angebracht wurde. Was leider zum Schutz des Brunnens bis heute nicht erfolgt, ist eine hinreichende Kontrolle und Durchsetzung des Verbotes.

Dies führt dazu, dass das gefährliche Spielen bis heute stattfindet. So am gestrigen Dienstagnachmittag (5.5.2026). Aus Kindersicht absolut nachzuvollziehen. Wieso auf den Bänken rund um den Platz langweilig rumhocken, wenn man um die schicken Brunnenfiguren herum Fangen und Verstecken spielen kann? Und über die verantwortungslosen Elternhandlungsweisen samt Vernachlässigung der Aufsichtspflicht, muss man aufgrund der alltäglichen Erlebnisse und Ereignisse in der Innenstadt kein Wort mehr verlieren.

Hält man sich allerdings den zweistelligen Millionenaufwand vor Augen, den die Einwohner*Innen der Stadt alljährlich aufbringen, um über das Stadtjugendamt faktisch wenige hundert Kinder zu schützen und möglichst gesund und munter groß werden zu lassen, erscheint die von der Stadt zugelassene Selbstgefährdung, nur wenige Meter von diesem Stadtjugendamt entfernt, widersprüchlich. Denn die Gefahr schwerer und schwerster Verletzungen im Brunnen besteht ja nach wie vor. Die Schilder haben nur etwas an der haftungsrechtlichen Situation geändert.

Manche Eltern steigen sogar mit den Kindern in den Brunnen …
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