Disco-Randalierer spuckt Polizeibeamten ins Gesicht

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am morgigen Mittwoch (6.5.2026) um 14:10 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1025 Js 15775/24, Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 28 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit tätlicher Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll Mitte August 2024 in einer Diskothek in Idar-Oberstein eine Auseinandersetzung mit zwei anderen Gästen gehabt haben. Aus Anlass dieser Auseinandersetzung sei die Polizei alarmiert worden. Nach Erscheinen der Polizei habe der Angeklagte einem Polizeibeamten, der versucht habe den Angeklagten zu beruhigen, absichtlich sowie unvermittelt einmal in das Gesicht bzw. gegen den Halsbereich gespuckt. Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein geständig eingelassen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach