„Eingeschränktes Hirn“: 71jähriger beleidigt Gerichtsvollzieher

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Mittwoch dieser Woche (6.5.2026) um 13:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1022 Js 4315/25, Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den Einspruch eines 71 Jahre alten Angeklagten aus Schöneberg (Hunsrück) gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts Bad Kreuznach verworfen, weil er zu dem auf seinen Einspruch gegen den Strafbefehl bestimmten Hauptverhandlungstermin ohne genügende Entschuldigung nicht erschienen sei.

In dem Strafbefehl, durch welchen eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 1.080 Euro festgesetzt wurde, wird dem Angeklagten eine Beleidigung vorgeworfen. Er soll in einem Schreiben, welches ihm von einem Gerichtsvollzieher übermittelt worden sei, handschriftlich folgende Ergänzung vorgenommen:

„Es ist schon erstaunlich was in Ihrem Hirn vorgeht. Eine Forderung von über 20.000,00 EUR ist kein Grund, es geht offensichtlich nicht in ihr eingeschränktes Hirn, sie haben gar nichts zu fordern, sondern zu zahlen.“ Dieses Schreiben mitsamt der handschriftlichen Ergänzung habe er Mitte März 2025 an den Gerichtsvollzieher zurückgesandt, um diesen in seiner Ehre herabzusetzen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach