Ohne Führerschein am Steuer – Taser in der Wohnung

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Mittwoch kommender Woche (6.5.2026) um 10 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1023 Js 3367/25, Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 40 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Rötsweiler-Nockenthal wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (Fall 1) sowie unerlaubten Besitzes eines Elektroimpulsgerätes (Fall 2) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Fall 1:

Der Angeklagte soll Anfang Februar 2025 mit einem Pkw am öffentlichen Straßenverkehr in Rötsweiler-Nockenthal teilgenommen haben, obwohl ihm bewusst gewesen sei, nicht im Besitz der hierfür erforderlichen Fahrerlaubnis zu sein.

Fall 2:

Zudem habe er Anfang Juli 2025 in der mit seiner Lebensgefährtin bewohnten gemeinsamen Wohnung ein Elektroimpulsgerät mit integriertem Reizstoffsprühgerät verwahrt. Hierbei habe er billigend in Kauf genommen, dass dieser Gegenstand verboten sei.

Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein zu dem Tatvorwurf im Fall 1 vollumfänglich geständig, zu dem Tatvorwurf im Fall 2 teilweise geständig eingelassen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach