Fischbacher verwendete Nazi-Propaganda-Begriffe

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Mittwoch kommender Woche (6.5.2026) um 9:15 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1044 Js 13671/24, Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 58 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Fischbach wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in drei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von insgesamt 1.080 Euro verurteilt.

Der Angeklagte soll im Zeitraum von Anfang November 2024 bis Ende Februar 2025 auf seinem öffentlich einsehbaren facebook-Account in drei Fällen jeweils unterschiedliche Wortbeiträge veröffentlicht haben, in welchen er unter anderem jeweils die Wortkombination „Deutschland erwache“ verwendet habe. Ihm sei hierbei jeweils bewusst gewesen, dass es sich um eine Parole aus dem Nationalsozialismus gehandelt habe, die von der NSDAP und deren Sturmabteilung (SA) propagandistisch genutzt worden sei.

Der Angeklagte hat vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein eingeräumt, die ihm vorgeworfenen Postings erstellt und veröffentlicht zu haben. Zu seiner Verteidigung hat er ergänzend ausgeführt, dass er nichts dafür könne, dass „die Braunen“ das Gedicht von Kurt Tucholsky genutzt hätten. Er lasse sich das Denken nicht verbieten.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach