Fahrgäste gefährdet: mit 2,6 Promille am Schulbus-Steuer

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Montag kommender Woche (4.5.2026) um 14 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1044 Js 13671/24, Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 47 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Baumholder wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr (Fall 1), vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 16 Fällen (Fälle 2 bis 17) sowie vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort (Fall 18) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Fall 1:

Der Angeklagte habe Anfang Oktober 2024 nach vorherigem reichlichen Alkoholkonsum mit einem Pkw am öffentlichen Straßenverkehr in Baumholder teilgenommen. Knapp eine Stunde nach der Fahrt habe er eine Blutalkoholkonzentration von 2,79 Promille aufgewiesen. Sein Führerschein sei daraufhin sichergestellt worden.

Fälle 2 bis 17:

In Kenntnis des Umstandes, dass sein Führerschein sichergestellt worden sei, habe der Angeklagte im Zeitraum von Mitte Oktober 2024 bis Ende Oktober 2024 in 16 Fällen mit einem Pkw am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen.

Fall 18:

Ebenfalls in Kenntnis des Umstandes, dass sein Führerschein sichergestellt worden sei, soll der Angeklagte Ende Oktober 2024 einen Schulbus im öffentlichen Straßenverkehr von Türkismühle nach Leitzweiler gesteuert haben. Bei der Fahrt sei er infolge vorangegangenen Alkoholkonsums fahruntüchtig gewesen. Mit dem Schulbus, in welchem sich mehrere Kinder und Jugendliche befunden haben sollen, habe er in Leitzweiler einen Unfall verursacht, indem er beim Rangieren gegen eine Mauer und ein Gewächshaus gestoßen sei.

Hierdurch sei ein Fremdschaden in Höhe von 2.000 Euro entstanden. Obwohl er den Unfall bemerkt habe, sei er mit dem Schulbus weiter in Richtung Heimweiler gefahren. Auf dieser Fahrt sei er auf der L 347 mit der Leitplanke kollidiert, ohne dass hierdurch ein Fremdschaden entstanden sei. Schließlich sei er von einer Polizeistreife ausgebremst worden. Eine ihm sodann entnommene Blutprobe habe eine Blutalkoholkonzentration von 2,6 Promille ergeben.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein, soweit er noch Erinnerungen hatte, geständig eingelassen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach