Die sogenannte Hexennacht steht am heutigen Donnerstagabend (30.4.2026) an. Traditionell gehören dazu nicht nur der Tanz in den Mai, sondern auch die vielen großen und kleinen Hobby-Hexen, die durch die Straßen ziehen und Schabernack treiben. So lange es bei kreativen oder lustigen und vor allem harmlosen Streichen bleibt, ist gegen dieses Brauchtum auch überhaupt nichts einzuwenden. Gelegentlich stellt sich manch „kleiner“ Streich im Nachhinein aber als Straftat heraus.

Die Polizei appelliert deshalb an alle Hobby-Hexen: seid gerne kreativ. Streiche, die niemandem schaden und niemanden in Gefahr bringen, gehören zur Hexennacht dazu. Was nicht dazu gehört, sind Handlungen, die die Grenze zur Straftat überschreiten. Gerade Schmierereien mit Farbe, Zahnpasta, Senf, Ketchup, Rasierschaum oder ähnlichen Substanzen sind kein Spaß, sondern können oft – gerade auf empfindlichen Oberflächen wie Autolack oder Natursteinen – eine strafbare Sachbeschädigung darstellen.

Die Kosten für die Reinigungsarbeiten müssen vom Verursacher übernommen werden. Spätestens dann hat es sich ausgehext. Weitere leider immer mal wieder vorkommende, aber extrem gefährliche und strikt verbotene „Streiche“: das Aushebeln von Kanaldeckeln oder die Errichtung selbstgebauter Straßensperren. In beiden Fällen kann es zu schwerwiegenden Unfällen kommen. Grundsätzlich sind alle Streiche tabu, die in den Straßenverkehr eingreifen. Hier stehen Menschenleben auf dem Spiel.
Für alle, die die Walpurgisnacht lieber auf freier Flur feiern: ein Lagerfeuer stellt eine erhebliche Gefahr für euch und die Natur dar. Offene Feuer sind nur an dafür vorgesehenen Stellen zulässig. Informiert euch hierüber bei eurer Feuerwehr oder Kommune (siehe gesonderten Bericht in der heutigen Ausgabe: „Gefahr für den Stadtwald: Waldbrand-Index am 30.4. + 1.5. auf Stufe 4“). Alles in allem appelliert die Polizei sowohl an die Vernunft der „Hexen“ als auch an die der Eltern.
Die sollten ihren Kindern, zu ihrer eigenen Sicherheit, verkehrsarme Bereiche für den Schabernack empfehlen und ihnen vor allem die Unterschiede zwischen Streich und Straftat klarmachen. Empfehlenswert ist es zudem, angehenden Hexen die möglichen Konsequenzen strafbarer „Streiche“ vor Augen zu führen. Neben den strafrechtlichen Aspekten können auch die zivilrechtlichen Folgen, zum Beispiel durch Entschädigungsansprüche der Opfer, schnell zu einer finanziellen Langzeitbelastung werden.
Quelle: Polizeipräsidium Trier
