Angeklagter verstieß gegen Bewährungsauflagen und klaute Spirituosen

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Montag kommender Woche (4.5.2026) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1022 Js 1042/25, Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 44 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Baumholder wegen Verstoßes gegen Weisungen der Führungsaufsicht in drei Fällen (Fälle 1 bis 3) sowie Diebstahls in zwei Fällen (Fälle 4 und 5) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Fälle 1 bis 3:

Der Angeklagte, der seit dem Jahr 2021 unter Führungsaufsicht stehe, soll in den Monaten Oktober 2024 bis Dezember 2024 jeweils gegen die ihm im Rahmen der Führungsaufsicht erteilte strafbewehrte Weisung, sich einmal monatlich bei der Bewährungshilfe zu melden, vorsätzlich verstoßen haben, indem er die mit der Bewährungshilfe vereinbarten Termine nicht wahrgenommen habe.

Fall 4:

Ende Januar 2025 habe der Angeklagte aus einem Supermarkt in Idar-Oberstein drei Flaschen Jack Daniels im Gesamtwert von 44,97 Euro entwendet.

Fall 5:

Ferner habe er Anfang Februar 2025 aus einem Supermarkt in Baumholder zwei Flaschen Rum im Gesamtwert von 78,98 Euro entwendet. Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein geständig eingelassen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach