Die Situation an der Kontrollstelle in Bingen ist ähnlich jener am Kreisel B 428 / Bosenheimer Strasse: den Autofahrer*Innen wird wegen einer Baustelle ein Umweg abverlangt. Was ein nicht unerheblicher Teil der Betroffenen offensichtlich als Zumutung empfindet. Und sich entgegen der Beschilderungen und den Verkehrsregeln eigene Wege sucht – und findet. Im Rahmen einer Kontrolle am gestrigen Dienstag (28.4.2026) konnte ein Verkehrsteilnehmer durch die Polizei Bingen daran gehindert werden, sein Fahrzeug verbotswidrig auf der B 9 im Bereich Bingerbrück in Fahrtrichtung Büdesheim zu wenden.

An der betreffenden Stelle ist das Wenden aufgrund einer durchgezogenen Fahrbahnmarkierung ausdrücklich untersagt. Ursächlich für das Fehlverhalten dürfte die derzeit eingerichtete Baustelle und die damit verbundene Änderung der Verkehrsführung sein, welche ein Befahren in Richtung Weiler von Bingerbrück aus aktuell nicht erlaubt.
Nur wenige Stunden nach der Kontrolle ereignete sich an derselben Örtlichkeit ein Verkehrsunfall zwischen zwei Pkw im Zusammenhang mit einem Wendemanöver. Dies verdeutlicht die Gefährlichkeit verbotswidriger Fahrmanöver in diesem Streckenabschnitt. Die Polizei appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, die geltenden Verkehrsregeln zu beachten und den Bereich mit erhöhter Aufmerksamkeit zu befahren. Verstöße werden konsequent geahndet. Auch künftig werden in diesem Bereich verstärkte Kontrollen durchgeführt, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Quelle: Polizeiinspektion Bingen
