Kreis liefert Daten und seine Sichtweise zur Vermüllung

Am Freitag vergangener Woche (24.4.2026) traf die Antwort der Kreisverwaltung auf die tourismusbeitrag-so-nicht.de-Anfrage vom 16.4.2026 im Redaktionspostfach ein. Bevor wir diese kommentieren, geben wir Fragen und Antworten im Wortlaut nachstehend weiter. Und hoffen auf sachliche Leser*Innen-Kommentare.

Seiner Antwort stellt die Kreisverwaltung einen neuen Vorschlag vorweg: „aus Sicht des Landkreises wäre eine kommunale Umweltstreife in der Stadt Bad Kreuznach ein Lösungsansatz, um Verursacher auf frischer Tat zu ertappen und dem Problem illegaler Müllablagerungen entschiedener begegnen zu können“.

Seit rund acht Jahren werden die braunen und schwarzen Tonnen im Stadtgebiet nicht mehr vom Bauhof, sondern vom Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises geleert. Überfüllungen und Beistellungen wurden – als krasse Verstöße gegen den Wortlaut der Abfallsatzung – ohne jede Kostenbeteiligung der Verursacher*Innen und weitere ordnungsrechtliche Konsequenzen – damit zu Lasten der ehrlichen Gebührenzahler*Innen mitgenommen. Die Antwort der Kreisverwaltung deutet an, das sich das nun endlich ändern wird.

Frage 1: Im Stadtgebiet Bad Kreuznach wird tausendfach im Jahr illegal Müll (auch Sperrmüll) auf öffentlichen Flächen abgelagert. U.a. auf den Stellflächen für die Altglascontainer. Wir bitten um Mitteilung, wieviele diesbezügliche Ordnungswidrigkeitenverfahren jeweils in den Jahren 2024 und 2025 eingeleitet wurden.

Antwort: Die Problematik, Verursacher tatsächlich zu belangen, wurde in der auf Ihrem Portal veröffentlichten Stellungnahme der Stadt bereits ausführlich beschrieben. Es gibt in der Tat eine große Zahl an illegalen Müllablagerungen in der Stadt Bad Kreuznach. Aufgrund der rechtlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Bußgeldverfahrens kann jedoch nur ein geringer Teil der Verstöße geahndet werden (z.B. aufgrund fehlender Verursacher oder der Beweislage).

Die Untere Abfallbehörde der Kreisverwaltung Bad Kreuznach hat vor diesem Hintergrund im Jahr 2024 aufgrund von widerrechtlich abgelagertem Müll und ausreichender Beweislast leider lediglich nur 15 Verfahren an die Bußgeldstelle abgegeben können, im Jahr 2025 waren es 18 Verfahren.

Frage 2: Im Stadtgebiet Bad Kreuznach wird hundertfach im Jahr Sperrmüll deutlich früher als an Abend vorher auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt. Ich bitte um Mitteilung, wieviele diesbezügliche Ordnungswidrigkeitenverfahren jeweils in den Jahren 2024 und 2025 eingeleitet wurden.

Antwort: Das Abstellen von Sperrmüll auf öffentlichen Verkehrsflächen bzw. zur Straße gehörenden Flächen stellt eine Sondernutzung dar, die von der Straßenbaubehörde untersagt und bei Bedarf unmittelbar beseitigt werden kann. Für das Gebiet der Stadt ist die Straßenbaubehörde der Stadt Bad Kreuznach dafür zuständig.

Frage 3: Im Stadtgebiet Bad Kreuznach wird hundertfach im Jahr Sperrmüll auf öffentlichen Flächen zum Abholen bereit gestellt, obwohl ausreichend Flächen auf den Privatgrundstücken zur Verfügung stehen. Ich bitte um Mitteilung, wieviele diesbezügliche Ordnungswidrigkeitenverfahren jeweils in den Jahren 2024 und 2025 eingeleitet wurden.

Antwort: Dazu verweisen wir auf unsere Antwort zu Frage 2. Bei Gefahr für die öffentliche Sicherheit ist es Aufgabe des Ordnungsamtes (Anmerkung der Redaktion: der Stadt), entsprechende Gefahren abzuwehren.

Frage 4: Im Stadtgebiet Bad Kreuznach werden tausendfach im Jahr amtliche Müllgefäße überfüllt (offener Deckel), verpresst und mit Beistellungen (in nicht gebührenpflichtigen also bezahlten Müllsäcken) versehen. Ich bitte um Mitteilung, wieviele diesebezügliche Ordnungswidrigkeitenverfahren jeweils in den Jahren 2024 und 2025 eingeleitet wurden.

Antwort: Kommt es zu Verpressungen und Beistellungen, dürfen die entsprechenden Behälter und Müllsäcke nicht mitgenommen werden. Aktuell werden die Mitarbeiter in diesem Zusammenhang mit Blick auf die Satzung und die Gebührenordnung des AWB gezielt geschult. Der Eigentümer muss dann eine Sonderleerung beauftragen.

Frage 5: Wieviel Tonnen illegalen Mülls hat die Stadt Bad Kreuznach jeweils in den Jahren 2024 und 2025 beim Kreis angeliefert? Was hat die Entsorgung dieses Mülls gekostet? Wurden die entsprechenden Mittel für die ordnungsgemäße Entsorgung aus dem Gebührenhaushalt des AWB bezahlt oder aus dem steuer- bzw umlagefinanzierten Kreishaushalt? Was ist die Begründung für die vom Kreis entschiedene Finanzierung?

Antwort: Anlieferung widerrechtlicher Ablagerungen in 2024 248,51 Tonnen, 67.594,72 Euro und in 2025 267,16 Tonnen, 72.667,52 Euro. Über den Kreishaushalt wurden im Jahr 2024 insgesamt 2.898 Euro und im Jahr 2025 2.804 Euro abgerechnet. Grundlage dafür ist ein Beschluss des Kreistages vom 7.5.2020.

Frage 6: Vor mehr als einem halben Jahr, im Oktober 2025, wurde in der Kilianstrasse eine Sondersperrmüllsammlung durchgeführt. Der AWB hat diese Aktion als Erfolg dargestellt und eine Wiederholung angekündigt. Bis heute, über sechs Monate danach, ist der zweite Termin nicht einmal angekündigt? Wieso?

Antwort: Ein weiterer Termin ist aktuell für das zweite Halbjahr 2026 in Planung.