Wohnhausexplosion Bosenheim: Ermittlungsverfahren eingestellt

Den 8.11.2025 werden die Menschen in Bosenheim so schnell nicht vergessen. Bei einer Gasexplosion in einem Mehrfamilienwohnhaus in der Hackenheimer Strasse kamen mehrere arg- und schuldlose Menschen nur mit viel Glück mit dem Leben und weitgehend unbeschadet davon. Mehrere Mieter verloren ihr Hab und Gut. Und mussten von einer auf die andere Sekunde ihre bisherigen Wohnungen für immer verlassen. Aktuell läuft der Abriss des Hauses.

Schnell war klar, dass es sich nicht um einen Unfall gehandelt hat. Sondern menschliches Fehlverhalten zu der Katastrophe führte. Die entsprechenden strafrechtlichen Ermittlungen haben allerdings keinen Strafprozess zur Folge. Sondern sind bereits abgeschlossen. Das hat der leitende Oberstaatsanwalt Gerd Deutschler auf Anfrage der tourismusbeitrag-so-nicht.de-Redaktion am gestrigen Freitag (24.4.2026) mitgeteilt:

„Das wegen des Geschehens vom 8.11.2025 geführte Ermittlungsverfahren wurde mit Verfügung vom 13.1.2026 gemäß § 153b der Strafprozessordnung in Verbindung mit § 60 des Strafgesetzbuches mit Zustimmung des Gerichts eingestellt. Nach den genannten Vorschriften kann von weiterer Verfolgung abgesehen werden, wenn die Folgen der Tat, die den Täter selbst getroffen haben, so schwer sind, dass die Verhängung einer Strafe offensichtlich verfehlt wäre.

Der Beschuldigte erlitt durch die Tat, die nach dem Ergebnis der Ermittlungen (lediglich) fahrlässig begangen wurde, schwerste Verletzungen, die nach jetzigem Kenntnisstand lebenslange, erhebliche Beeinträchtigungen zur Folge haben werden. Von der Verhängung einer (zusätzlichen) Geldstrafe, die allenfalls in Betracht gekommen wäre, konnte daher nach hiesiger Auffassung, der das zuständige Gericht beigetreten ist, abgesehen werden“.