So begründet der LBM Tempo 50 statt 70 auf der B 428

Bereits Anfang März 2026 hatte Oberbürgermeister Emanuel Letz das angekündigt: die Höchstgeschwindigkeit auf dem gerade erst vierstreifig ausgebauten Teilstück der B 428 zwischen den beiden Verkehrskreiseln Mainzer und Bosenheimer Strasse wird von 70 auf 50 km/h gesenkt. Die für verkehrsrechtliche Anordnungen zuständige Stelle des Bad Kreuznacher Ordnungeamtes hat das aufgrund eines entsprechenden Antrages des Landesbetriebes Mobilität (LBM) entschieden.

Die entsprechende Berichterstattung von tourismusbeitrag-so-nicht.de löste bei vielen Leser*Innen Unverständnis und negative Kommentare aus. Die Redaktion hat daher den LBM um eine Erklärung für sein Vorgehen gebeten. Demnach sind in Fahrtrichtung Bosenheimer Kreisel „seit dem Ausbau ständig kurzfristig vorgenommene Überholvorgänge zu beobachten, die dann im Zulauf zum Bosenheimer Kreisel je nach Fahrtziel wiederum zu starken Bremsvorgängen und kritischen Spurwechseln führen“.

In Gegenrichtung (zur B 41 hin) sieht der LBM das Problem, „in der Zusammenführung der einzelnen Fahrspuren nach dem Bosenheimer Kreisel bleiben dem Verkehrsteilnehmer für den Spurwechsel aus der Stadt heraus zum Grenzgraben gerade einmal 100 Meter. Das führte unseren Beobachtungen zu Folge zu kritischen Situationen im Spurwechselbereich“. Auch nach der Einmündung des Grenzgrabens soll 50 km/h weiter gelten „aufgrund der relativ kurzen Entfernung zum Mainzer Kreisel“.

Die Erklärung des LBM im Wortlaut:

„Wir haben die Beschilderungssituation nach dem Umbau auf vier Fahrspuren neu bewertet. Gerade in der Zusammenführung der einzelnen Fahrspuren nach dem Bosenheimer Kreisel bleiben dem Verkehrsteilnehmer für den Spurwechsel aus der Stadt heraus zum Grenzgraben gerade einmal 100m. Das führte unseren Beobachtungen zu Folge zu kritischen Situationen im Spurwechselbereich, bislang jedoch glücklicherweise noch zu keinen Unfällen.

Um dies zu entschärfen und vorab die Unfallgefahr zu reduzieren, haben wir hier beantragt die Geschwindigkeit zu reduzieren. Aufgrund der relativ kurzen Entfernung zum Mainzer Kreisel vom Ende der Einfädelspur aus dem Grenzgraben heraus soll die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h beibehalten werden. Auf der Gegenfahrbahn sind seit dem Ausbau ständig kurzfristig vorgenommene Überholvorgänge zu beobachten, die dann im Zulauf zum Bosenheimer Kreisel je nach Fahrtziel wiederum zu starken Bremsvorgängen und kritischen Spurwechseln führen.

Auch hier wurde aus Gründen der Verkehrssicherheit die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h beantragt. Bei der Abwägung dieser Maßnahmen spielte selbstverständlich auch der Zeitgewinn bzw. -verlust ein Rolle. Bei rechnerisch durchgehend gefahrener Geschwindigkeit ohne Beschleunigungsvorgänge beträgt die Zeitdifferenz von Kreisel zu Kreisel ca. 10 Sekunden. Die Umsetzung der beantragten Beschilderungsmaßnahme erfolgt mit dem Vorliegen der Anordnung durch die Anordnungsbehörde“.