70jähriger wegen Mord an Exfreundin in Bad Kreuznach vor Gericht

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (1. Strafkammer – Schwurgericht) am Donnerstag dieser Woche (16.4.2026) um 8 Uhr im Saal sieben (Az: 1 Ks 1044 Js 15143/25) statt. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 70 Jahre alten, nicht vorbestraften, derzeit in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten, der zuletzt ohne festen Wohnsitz war, einen Mord (Mordmerkmale: Heimtücke und Habgier) vor.

Der Angeklagte soll am 15.10.2025 seine ehemalige Lebensgefährtin in ihrer Wohnung in Bad Kreuznach getötet haben. Anfang Oktober 2025 sei es nach einer 10jährigen Beziehung zu der Trennung zwischen dem Angeklagten und seiner ehemaligen Lebensgefährtin gekommen. Am 15.10.2025 sollen sich beide unter ihrer Wohnanschrift in Bad Kreuznach getroffen haben, da für diesen Tag vermeintlich der Umzug des Angeklagten geplant gewesen sei.

Spätestens als sich beide in dem zur Wohnung gehörigen Kellerabteil aufgehalten haben sollen, habe sich der Angeklagte dazu entschlossen, seine ehemalige Lebensgefährtin zu töten, um sich in den Besitz ihrer EC-Karte und ihres Autos zu bringen. Er habe seiner ehemaligen Lebensgefährtin unter bewusster Ausnutzung des Umstandes, dass diese nicht mit einem Angriff auf Leib und Leben gerechnet habe, als sie ihm den Rücken zugewandt habe, mit einem Hammer einen Schlag auf den Hinterkopf versetzt.

Weil dieser Schlag entgegen seiner Erwartung nicht tödlich gewesen sei, habe er mit dem Hammer sowie einer Rohrzange weitere Schläge gegen ihren Kopf bzw. ihr Gesicht ausgeführt. Durch die Schläge sei bei ihr ein schweres offenes Schädel-Hirn-Trauma mit Brüchen mehrerer Knochen im Gesicht entstanden. Infolge dieser Verletzungen sei sie innerhalb kurzer Zeit verstorben.

Danach habe sich der Angeklagte in den Wohnbereich begeben und dort aus dem Portemonnaie seiner ehemaligen Lebensgefährtin ihre ec-Karte und ihre Pkw-Schlüssel entwendet. Mit ihrem Pkw sei er sodann zu einer Bank in Bad Kreuznach gefahren und habe mittels der ec-Karte unter Eingabe der ihm bekannten PIN insgesamt 725 Euro abgehoben. Fortsetzungstermine sind auf den 5.5.2026, 12.5.2026, 13.5.2026, 3.6.2026, 8.6.2026, 9.6.2026, 10.6.2026, 12.6.2026 und den 6.7.2026 bestimmt worden.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach