Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (3. Strafkammer) am Dienstag kommender Woche (14.4.2026) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 3 NBs 1023 Js 4306/25, Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 35 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen gefährlicher Körperverletzung, Körperverletzung, räuberischen Diebstahls, Diebstahls, Widerstand gegen und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in mehreren Fällen, Beleidigung in mehreren Fällen, Sachbeschädigung in mehreren Fällen, Hausfriedensbruchs, Erregung öffentlichen Ärgernisses sowie unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 5 Monaten verurteilt.
Unter anderem soll der Angeklagte im Zeitraum von Mitte Februar 2024 bis Mitte Mai 2025 in Bad Kreuznach mehrfach Widerstand gegen Polizeibeamte bzw. Mitarbeiter des Vollzugsdienstes geleistet bzw. diese körperlich angegangen haben. So habe er etwa in einem Fall einen Polizeibeamten mit dem beschuhten Fuß kräftig gegen den Oberschenkel getreten, in einem anderen Fall einem Mitarbeiter des Vollzugsdienstes mit der Faust in das Gesicht geschlagen.
Außerdem soll er unter anderem Mitte Mai 2024 entgegen eines Hausverbotes einen Supermarkt in Bad Kreuznach betreten und ein 6er-Pack Bier an sich genommen haben. Mit dem 6er-Pack Bier sei er zur Kasse gegangen. Nachdem ihn dort eine Mitarbeiterin damit konfrontiert habe, dass er Hausverbot habe, habe er diese als „Fotze“ bezeichnet und mit dem 6er-Pack Bier, ohne dieses zu bezahlen, den Kassenbereich passiert.
Die Mitarbeiterin habe den Angeklagten daraufhin verfolgt und nach dem 6er-Pack Bier gegriffen. Es sei zu einem Gerangel zwischen dem Angeklagten und der Mitarbeiterin gekommen, im Rahmen dessen die Mitarbeiterin den 6er-Pack Bier habe sichern können. Als Reaktion hierauf habe der Angeklagte ihr in das Gesicht gespuckt und den Supermarkt, ohne den 6er-Pack Bier, verlassen. Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach teilweise geständig eingelassen.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach
