Ab Montag eine Woche lang „Blitzermarathon“

Überhöhte Geschwindigkeit zählt weiterhin zu den häufigsten Ursachen schwerer Verkehrsunfälle. Vor diesem Hintergrund verstärkt die Polizei ihre Maßnahmen, um Verkehrsteilnehmende für die Risiken von zu schnellem Fahren und Geschwindigkeitsüberschreitungen zu sensibilisieren und regelkonformes Verhalten im Straßenverkehr zu fördern.

Dazu findet ab dem morgigen Montag eine landesweite „Speedweek“ statt. Während der Kontrollwoche werden an mehreren Orten, auch im Naheland, stationäre und mobile Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Ergänzend kontrolliert die Polizei auch mit zivilen Streifen, insbesondere auf Autobahnen.

Die Teilnahme an der „Speedweek“ soll zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beitragen. Neben der konsequenten Überwachung steht auch die Präventionsarbeit im Vordergrund. Im direkten Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern möchte die Polizei das Bewusstsein für die Gefahren überhöhter Geschwindigkeit schärfen und vorbeugend aufklären. Diese Busgelder dürfen Geblitzte erwarten:

Innerorts:
bis 10 km/h: 30 Euro
11 – 15 km/h: 50 Euro
16 – 20 km/h: 70 Euro
21 – 25 km/h: 115 Euro und ein Punkt
26 – 30 km/h: 180 Euro und ein Punkt und ein Monat Fahrverbot*
31 – 40 km/h: 260 Euro Euro und zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot
41 – 50 km/h: 400 Euro sowie zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot
51 – 60 km/h: 560 Euro sowie zwei Punkte und zwei Monate Fahrverbot
61 – 70 km/h: 700 € sowie zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot
über 70 km/h: 800 Euro sowie zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot

Außerorts:
bis 10 km/h: 20 Euro
11 – 15 km/h: 40 Euro
16 – 20 km/h: 60 Euro
21 – 25 km/h: 100 Euro und ein Punkt
26 – 30 km/h: 150 Euro und ein Punkt und ein Monat Fahrverbot*
31 – 40 km/h: 200 Euro Euro und ein Punkt und ein Monat Fahrverbot*
41 – 50 km/h: 320 Euro sowie zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot
51 – 60 km/h: 480 Euro sowie zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot
61 – 70 km/h: 600 € sowie zwei Punkte und zwei Monate Fahrverbot
über 70 km/h: 700 Euro sowie zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot

Quelle: Polizeipräsidium Westpfalz und Bundesministerium für Digitales und Verkehr