Die Burgruine Rheingrafenstein und der Burgberg dürfen schon bald nicht mehr betreten werden. Auch aus diesem Grund wurden die amtlichen Wanderwege der Gesundheit und Tourismus für Bad Kreuznach GmbH (GuT) bereits umgelegt und neu beschildert (tourismusbeitrag-so-.nicht.de berichtete). Diese nach Ostern veröffentlichte Mitteilung hat bei vielen Einwohner*Innen negative Reaktionen ausgelöst. Darauf hat die Stadtverwaltung am heutigen Freitagmittag (10.4.2026) mit einer Stellungnahme reagiert.

Darin stellt die Stadt u.a. klar: „die Maßnahmen richten sich nicht gegen die Eigentümer. Sondern tragen den Eigentumsverhältnissen und den Anforderungen an Sicherheit und Haftung Rechnung“. Im Dialog mit der Denkmalpflegebehörde und dem Eigentümer würden Wege gesucht, „um zumindest fachlich die Frage der Verkehrssicherheit der Anlage der Ruine Rheingrafenstein klären zu lassen. Denn diese fachliche Beurteilung wäre auch die Voraussetzung für alle weiteren Schritte“.
Anders als in fast allen anderen Presseerklärungen der Stadt taucht in der heutigen der Name von Oberbürgermeister Emanuel Letz (FDP) nicht auf. Obwohl der OB sowohl als Baudezernent für diesen Fall Verantwortung trägt. Als auch als Vorsitzender des Grundstücksausschusses am 17.3.2026 die zur Schliessung führenden Schritte vorschlug und durchsetzte. In ihrer Stellungnahme erklärt die Stadt auch nicht, warum die sich über ein Jahr hinziehenden Beratungen ohne jede Einbeziehung der Öffentlichkeit hinter geschlossenen Türen geführt wurden.
Stellungnahme der Stadt Bad Kreuznach zur Sperrung des Zugangs zum Rheingrafenstein und zur Umlegung der Wanderwege im Gebiet Kuhberg / Rheingrafenstein im Wortlaut:
Die Stadt Bad Kreuznach bedauert die bevorstehende Sperrung des Zugangs zum Rheingrafenstein ausdrücklich. Der Schritt erfolgt nicht aus mangelnder Wertschätzung für das bedeutende Kultur- und Landschaftsdenkmal, sondern aus Gründen der Verkehrssicherung und der ungeklärten künftigen Sanierungs- und Unterhaltungskosten. Voruntersuchungen haben ergeben, dass dringend weitergehende fachliche Untersuchungen notwendig sind.
Bereits diese verursachen einen hohen fünfstelligen Aufwand. Da weder Stadt noch Eigentümer die daraus möglicherweise folgenden finanziellen und haftungsrechtlichen Verpflichtungen derzeit belastbar übernehmen können, haben die zuständigen Gremien gegen eine Übernahme in städtisches Eigentum votiert und die Kündigung der Gestattungsvereinbarungen befürwortet.
Gleichzeitig wird eine nachhaltige Lösung gemeinsam mit dem Eigentümer und dem Land Rheinland-Pfalz angestrebt. Die Umlegung der drei Premiumwanderwege im Gebiet Rheingrafenstein erfolgt sowohl wegen der Sperrung an der Burgruine als auch vorsorglich auf bislang nur geduldeten privaten Flächen. Die Stadt stellt klar: die Maßnahmen richten sich nicht gegen die Eigentümer.
Sondern tragen den Eigentumsverhältnissen und den Anforderungen an Sicherheit und Haftung Rechnung. Dies ist für die Stadt nur eine Notmaßnahme, nicht das Ende der Geschichte. Wir werden im Dialog mit der Denkmalpflegebehörde und dem Eigentümer Wege suchen, um zumindest fachlich die Frage der Verkehrssicherheit der Anlage der Ruine Rheingrafenstein klären zu lassen. Denn diese fachliche Beurteilung wäre auch die Voraussetzung für alle weiteren Schritte“.
