Am gestrigen Ostersonntagabend (5.4.2026) gegen 19:30 Uhr kontrollierten Beamte der Polizei Bingen auf der Bundesstraße 9 in Trechtingshausen einen im Rhein-Hunsrück-Kreis zugelassenen Kleinwagen. Motiviert zu dieser Kontrolle wurden die Streife durch eine Beobachtung, die sie wenige Minuten zuvor in Bingen gemacht hatte. Dort war den Beamten aufgefallen, dass der Beifahrer während der Fahrt einen Joint, mit dem üblicherweise Marihuana konsumiert wird, sichtbar in der Hand hielt.

Bei der anschließenden Kontrolle wurde im Fahrzeuginnenraum deutlicher Marihuanageruch festgestellt. Alle Fahrzeuginsassen, darunter auch der 18jährige Fahrer, wiesen Anzeichen für eine Beeinflussung durch Betäubungsmittel auf. Der Fahrer räumte gegenüber den Beamten ein, vor Kurzem Cannabis konsumiert zu haben. Ihm wurde daraufhin die Weiterfahrt untersagt und die Entnahme einer Blutprobe angeordnet. Der noch in der Probezeit befindliche Fahrer wird sich nun in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren für sein Verhalten verantworten müssen.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf das bestehende absolute Cannabisverbot im Straßenverkehr für Fahranfänger hin. Dieses gilt für Verkehrsteilnehmer in der Probezeit oder unter 21 Jahren. Demnach ist das Führen eines Kraftfahrzeuges unter Cannabiseinfluss auch dann unzulässig, wenn der im Zuge der Legalisierung festgelegte Grenzwert nicht überschritten wird.
Quelle: Polizeiinspektion Bingen
