Aus guten Gründen ist die Nutzung von Radwegen durch Kraftfahrzeuge verboten. Eine 75jährige Pkw-Fahrerin aus dem Landkreis Birkenfeld erlebte am frühen Nachmittag des gestrigen Ostersonntag (5.4.2026) was passieren kann, wenn man diese Vorschrift nicht beachtet. Sie befuhr gegen 14:15 Uhr in Höhe des Abschnitts zwischen Bärenbach und Fischbach den parallel zur B 41 verlaufenden Radweg.

Aufgrund der geringen Breite des Weges geriet ihr Pkw in einer Engstelle zwischen ein Geländer und eine Leitplanke. Und blieb dort stecken. Zur Bergung des Fahrzeugs wurden die Feuerwehr und die Straßenmeisterei Kirn hinzugezogen. Durch die eingesetzten Kräfte musste die Leitplanke teilweise demontiert werden.
Weil das Fahrzeug zu so freizubekommen und die Fahrerin zu befreien war. Anschließend wurde der Pkw mittels Kran eines Abschleppdienstes geborgen. Die Fahrzeugführerin blieb bei dem Vorfall unverletzt. Während der Bergungsarbeiten war die B 41 für etwa zwei Stunden nur einspurig befahrbar. Es kam zu entsprechenden Verkehrsbeeinträchtigungen.
Quelle: Polizeiinspektion Kirn
