Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) umfasst alle der Polizei bekannt gewordenen Straftaten (Hellfeld). Nicht erfasst werden u.a. die sogenannten Staatschutzdelikte, Verkehrsdelikte sowie Straftaten, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland begangen wurden. Die nachfolgende Auswertung ausgewählter Deliktsbereiche bezieht sich auf den geografischen Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion (PI) Bad Kreuznach, welcher sich auf über 471 Quadratkilometer mit über 120.000 Einwohnern erstreckt. Zu ihrem Zuständigkeitsbereich gehören die große, kreisangehörige Stadt Bad Kreuznach sowie die Verbandsgemeinden Bad Kreuznach, Langenlonsheim-Stromberg sowie Rüdesheim.
Straftatenaufkommen:
Im Jahr 2025 sind insgesamt 5.536 Strafanzeigen im Dienstgebiet der Polizeiinspektion Bad Kreuznach registriert worden. Im Vergleich zum Vorjahr ist damit analog zur landesweiten Entwicklung ein Rückgang festzustellen, welcher für den Bereich der PI Bad Kreuznach bei -9,4 % liegt (575 Fälle). In insgesamt 310 Fällen blieb es bei einer versuchten Tatbegehung. Die Aufklärungsquote lag mit ca. 3.600 aufgeklärten Fällen bei 65,2 % und damit +2,4 % über dem Vorjahreswert (2024: 62,8 %; 2023: 63,3 %). 3.675 der 5.536 Strafanzeigen wurden bei der Polizeiinspektion Bad Kreuznach abschließend bearbeitet. Die Aufklärungsquote lag hier bei 63,0 %.

Die übrigen Fälle wurden aufgrund einer abweichenden sachlichen Zuständigkeit bei anderen Dienststellen, beispielsweise durch die Kriminalinspektion Bad Kreuznach oder die Kriminaldirektion Mainz, abschließend bearbeitet. Insgesamt konnten 2.791 Tatverdächtige ermittelt werden, von denen 75,4 % männlich waren. 330 Tatverdächtige waren zum Tatzeitpunkt unter 18 Jahren.
Entwicklungen in ausgewählten Deliktsbereichen, welche im örtlichen Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Bad Kreuznach registriert wurden, unabhängig von der sachlichen Zuständigkeit:
Straftaten gegen das Leben:
Im Jahr 2025 kam es zu insgesamt fünf Tötungsdelikten, von denen zwei im Versuchsstadium endeten (Vorjahr: neun Tötungsdelikte). Die Aufklärungsquote lag in diesem Deliktsbereich bei 100 %.
Sexualdelikte:
Im Bereich der Sexualdelikte ist mit 164 Fällen im Jahr 2025 ein deutlicher Rückgang der Fallzahlen um 29,6 % festzustellen. Insgesamt konnten 90,9 % der bekannt gewordenen Sexualdelikte aufgeklärt werden.
Rohheitsdelikte:
Die Entwicklung im Bereich der Rohheitsdelikte verlief im Vergleich zum Vorjahr nahezu konstant mit 1.218 Fällen (Rückgang um -1,7 %). Zu den Rohheitsdelikten gehören u.a. die Körperverletzungsdelikte (779 Fälle, -3,5 % im Vergleich zum Vorjahr) und die Bedrohungsdelikte (282 Fälle, -13,3 % im Vergleich zum Vorjahr), welche einen Großteil der Fallzahlen in diesem Deliktsbereich ausmachen. Die Aufklärungsquote in diesem Deliktsbereich lag bei 88,3 %.
Diebstahl ohne erschwerende Umstände:
Im Bereich des Diebstahls ohne erschwerende Umstände ist mit 988 Fällen ein Rückgang um -7,6 % im Vergleich zum Vorjahr festzustellen. Den größten Umfang nehmen in diesem Deliktsbereich der einfache Ladendiebstahl mit 326 Fällen (-11,7 % im Vergleich zum Vorjahr), der Diebstahl aus Kraftfahrzeugen (120 Fälle, +2,6 % im Vergleich zum Vorjahr) sowie der sonstige, einfachgelagerte Diebstahl (250 Fälle, -3,8 % im Vergleich zum Vorjahr) ein.
Die Aufklärungsquote von vergleichsweise niedrigen 40 % ist u. a. auch auf das geringe Hinweisaufkommen bei Taten mit relativ geringen Schäden zurückzuführen. Zudem erfolgte eine Anzeigeerstattung in einer Vielzahl der Fälle aus versicherungstechnischen Gründen im Nachgang zu einer Tat, so dass in vielen Fällen keine erfolgsversprechenden Ermittlungsansätze vorhanden sind.
Diebstahl unter erschwerenden Umständen:
Im Bereich des Diebstahls unter erschwerenden Umständen ist mit 396 bekanntgewordenen Fällen ebenfalls ein Rückgang festzustellen (-24,1 % im Vergleich zum Vorjahr). Die größten Entwicklungen sind im Bereich des schweren Diebstahls in / aus Dienst-, Büro-, Werkstatt- oder Lagerräumen (2025: 45 Fälle, -42,3 % im Vergleich zum Vorjahr) sowie des schweren Diebstahls von Fahrrädern (2025: 67 Fälle; -51,8 % im Vergleich zum Vorjahr) feststellen.
Diese Entwicklung ist überwiegend auf die Klärung verschiedener Tatserien im Vorjahr zurückzuführen. Im Bereich des schweren Diebstahls aus Kiosken, Warenhäusern, Verkaufsräumen u.ä. ist mit 54 Fällen dagegen eine Steigerung um 29 Fälle im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen.
Zu einem Wohnungseinbruchdiebstahl kam es in insgesamt 65 Fällen (- 9 Fälle bzw. – 12,2 % im Vergleich zum Vorjahr). 35 der 65 Wohnungseinbruchdiebstähle fanden tagsüber statt und wurden als Tageswohnungseinbruchdiebstahl registriert. Gerade im Bereich des schweren Diebstahls, zu dem auch der Wohnungseinbruchsdiebstahl zählt, sind die Ermittlungen der zuständigen Fachkommissariate oft langwierig und führen verzögert zu einer Klärung eines Falls. Auf eine Darstellung der Aufklärungsquote in diesem Deliktsbereich wird daher verzichtet.
Vermögens- und Fälschungsdelikte:
Im Bereich der Vermögens- und Fälschungsdelikte konnten insgesamt 933 Fälle im Jahr 2025 registriert werden, was einem Rückgang um 5,8 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Die Aufklärungsquote lag hier bei 70,2 %. Ein Großteil der Fälle umfasst den Waren- und Warenkreditbetrug.
Zudem auch der Tankbetrug mit 121 Fällen (-45 % im Vergleich zum Vorjahr) zählt. Und den sonstigen Betrug (269 Fälle, +15,5 % im Vergleich zum Vorjahr). Weitere relevante Straftaten in diesem Deliktsbereich sind die Urkundenfälschung (122 Fälle, +43,5 %) sowie die Unterschlagung 153 Fälle ( -7,3 % im Vergleich zum Vorjahr)
Widerstand gegen bzw. tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte:
Im Jahr 2025 konnten in diesem Deliktsbereich insgesamt 55 Fälle und damit fünf Fälle mehr als im Vorjahr registriert werden.
Rauschgiftkriminalität:
Der Rückgang der Fallzahlen in diesem Deliktsbereich um 50,7 % auf 209 Fälle ist weiterhin auf die Auswirkungen der Cannabis-Teillegalisierung zum 1. April 2024 zurückzuführen. Die Fallzahlen sind daher nur eingeschränkt mit dem Vorjahr vergleichbar. Ein Großteil des Rückgangs betrifft den Bereich der geringfügigen Verstöße gegen § 29 BtMG (- 185 Fälle). Im Bereich der Verstöße gegen das KCanG ist dagegen mit 47 Fällen ein Zuwachs um 30 Fälle zu verzeichnen.
Fazit:
Der regionale, im Vergleich zu den landesweiten Entwicklungen stärker ausfallende Rückgang der Fallzahlen um über 9 % ist zum Teil auch auf eine Verschiebung der sachlichen Zuständigkeit infolge der Organisationsreform „KriBe 5.0 – Kriminalitätsbekämpfung der Zukunft“ zurückzuführen, wodurch ein Teil der Delikte zentral durch das Kommissariat 16 – Zentrale Anzeigenbearbeitung bearbeitet wird.
Insgesamt ist jedoch auch im Bereich der Polizeiinspektion Bad Kreuznach ein Rückgang der Fallzahlen, insbesondere in den zuvor genannten Deliktsbereichen festzustellen. Zur Beibehaltung der verbesserten Aufklärungsquote von 65,2 % im Jahr 2025 ist die Polizei auch weiterhin auf die Unterstützung der Bevölkerung bei der Bekämpfung von Straftaten angewiesen. Dies betrifft zum einen die bloße Meldung von Straftaten, aber auch das Hinweisaufkommen zur Aufklärung der Fälle.
Text: Polizeiinspektion Bad Kreuznach
