„Vier Arschbacken“: historisches Erbe verkotet und Brandgefahr ausgesetzt

Das historische Gebäudeensemble liegt zwischen Eier- und Salzmarkt. Wegen der Enge der Bebauung (und anderer Aspekte) nennen die Gässjer es „Vier Arschbacken“. Anders als die markanten, teils viel älteren, auch imposanteren Bauwerke im Stadtgebiet handelt es sich nicht um einen Tourismus-Hotspot. Trotz mehrerer markanter Alleinstellungsmerkmale. Es gibt nicht einmal Hinweisschilder. Was vielleicht gar nicht so schlecht ist. Denn der Stadtverwaltung gelingt es seit Jahren nicht, die an einigen Stellen massive Verkotung durch Tauben in den Griff zu bekommen.

Dabei war der Taubenkot bereits vor rund acht Jahren Wahlkampfthema. Im Oktober 2018, wenige Monate vor der Kommunalwahl im Mai 2019, hängte die SPD-Stadtratsfraktion das Thema gleich ganz hoch auf. Mit einem Antrag für die Stadtratssitzung am 25.10.2018. Doch zunächst zur aktuellen Situation. Dies ist gleich durch zwei Unerfreulichkeiten gekennzeichnet. Neben der Verkotung durch eine Sperrmüllablagerung, die nicht nur von Anwohner*Innen als Brandgefahr identifiziert wird.

Quelle Karte: Stadt Bad Kreuznach

Dieses Problem wird von den Menschen wegen der Brände im näheren Umfeld, zuletzt der Gaststätte Holzwurm, die Teil des Gebäudekomplexes ist, sehr real und ernst gesehen. Zurück ins Jahr 2018. Damals hat die tourismusbeitrag-so-nicht.de-Redaktion gewitzelt, der Antrag der Sozialdemokraten bewiese, dass die SPD sich nicht nicht um jeden Scheiß kümmere. Tatsächlich war es nur Wahlkampfgetöse. Oder Teil des Nachspiels der von den Sozialdemokraten Anfang 2018 verlorenen Beigeordnetenwahl (Andreas Henschel versus Markus Schlosser).

Der SPD-Antrag wurde vom Stadtrat in den Ausschuss für Stadtplanung, Bauwesen, Umwelt und Verkehr (PLUV) verwiesen und dort am 6.12.2018 beraten. Obwohl das Problem in der Folge nicht gelöst wurde, brachte es die SPD in den sieben Jahren danach nicht wieder auf eine Stadtratstagesordnung. Was auch an der ausführlichen und klaren Begründung liegen mag, mit der das Ordnungsamt das Fortbestehen der Verkotung begründete (nachstehend im Wortlaut zitiert).

Allerdings gab es seitens der Stadtverwaltung auch die Andeutung einer Perspektive: „tragbare Lösungsansätze, die von den Immobilieneigentümern mitzutragen sind, werden derzeit in Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen für Umweltschutz und Baurecht erarbeitet“. Was daraus wurde, ist über die Suchfunktion der Stadtseite leider nicht zu ermitteln. Praktisch hat sich leider nicht viel verbessert.

Fazit der Stellungnahme II Verunreinigungen 4 Arschbacken der Fachabteilung Stadtplanung und Umwelt:

„Auch wenn keine direkten gesundheitlichen oder hygienischen Gefahren bestehen, entsteht durch die Kot-Verunreinigungen ein ausgesprochen schlechter Gesamteindruck und ein kaum wieder gut zu machendes Negativimage. Weiterhin bestehen Gefahren für Fußgänger, die auf den verunreinigten Gehwegen verunfallen können. Eine Beseitigung der Verunreinigungen ist aus damit bereits aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht.

Aber auch aus den Gründen eines sauberen und unbeeinträchtigten Stadtbildes dringend geboten. Die Reinigungspflicht obliegt den Anliegern, auf die diese per Satzung übertragen ist. Das Amt für Recht und Ordnung hat sich deshalb der Problematik zwischenzeitlich angenommen und in dortiger Zuständigkeit entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet, siehe u.g. Stellungnahme. Aufgestellt, Bad Kreuznach den 19.11.2018 Thomas W. Fischer“

Stellungnahme des Amtes für Recht und Ordnung vom 24.10.2018:

„Zum o.g. Antrag der SPD-Fraktion im Stadtrat Bad Kreuznach nehmen wir wie folgt Stellung: die massiven Ansammlungen von Taubendreck, insbesondere die an verschiedenen Stellen der Neustadt gehäuft auftretenden Exkremente der dort lebenden Taubenpopulation, stellen nicht nur eine optische Beeinträchtigung der betroffenen Straßenabschnitte dar, sondern bergen auch Gefahren für Fußgänger, die auf den verunreinigten Gehwegen verunfallen können. Eine Beseitigung der Verunreinigungen ist aus damit bereits aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht geboten.

Die originär zuständige Stadt Bad Kreuznach hat die Reinigungspflicht durch entsprechende Satzungsregelung auf die Anlieger delegiert. Nicht alle reinigungspflichtigen Hausbesitzer kommen dieser Verpflichtung jedoch in ausreichendem Umfang nach, so dass die Durchsetzung der Reinigungsverpflichtung mittels ordnungsbehördlicher Verfügungen erwogen wurde, insbesondere auch zur Schaffung der rechtlichen Grundlagen zur Durchführung der Reinigung im Wege einer Ersatzvornahme, um den sicherheitswidrigen Zustand beseitigen zu können.

Durch die offensichtlich wechselnden Standorte der Taubenpopulation sind die einzelnen Anlieger mehr oder weniger stark betroffen von den Verschmutzungen. Aktuell sind es vier Anwesen im „Kreuzungsbereich“ des Straßenzuges, deren Reinigungspflichtige ordnungsbehördlich zum Handeln aufgefordert wurden bzw. werden sollen. Vor Erlass entsprechender Verfügungen wurde aktuell geprüft, ob die Reinigung vor dem Hintergrund einer möglichen Gesundheitsgefährdung für die aus führenden Personen durch Krankheitserreger in den Ausscheidungen zumutbar ist.

Nach fachlicher Einschätzung des städtischen Umweltamtes vom 12.10.2018 enthält der Taubenkot der dortigen Population jedoch keine gefährlichen Erreger, so dass eine Abwälzung der Reinigungspflicht als zulässig betrachtet werden kann. Die säumigen Reinigungspflichtigen wurden und werden daher wie beschrieben zum Handeln aufgefordert, um eine unmittelbare Verbesserung der Situation zu erreichen.

Zur dauerhaften Verbesserung der Gesamtsituation tragen flankierende Maßnahmen bei, deren Umsetzungsmöglichkeiten derzeit geprüft werden: Neben einer Taubenbestandskontrolle und -regulierung könnten auch bauliche Veränderungen an Gebäuden zu einer Reduktion des Besatzes beitragen. Tragbare Lösungsansätze, die von den Immobilieneigentümern mitzutragen sind, werden derzeit in Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen für Umweltschutz und Baurecht erarbeitet. Amt für Recht und Ordnung Abteilung Gewerbe und Gaststätten gez. Stephanie Orben Abteilungsleiterin“