Bordsteine werden abgeflacht – das Gehwegparken zugelassen

Barrierefreiheit ist kein Spezialthemen für eine Kleingruppe Behinderter. Barrierefreiheit bedeutet gefahrarme Bewegungsmöglichkeit im öffentlichen Verkehrsraum für Eltern mit Kinderwägen, Personen mit Rollator, Kleinkindern die auf ihren Rädchen unterwegs sind – und viele Menschen mehr, die das Glück haben ohne Beeinträchtigungen leben zu dürfen. Daher ist es richtig, dass im Stadthaushalt Jahr für Jahr Mittel eingestellt werden, um etwa Bordsteine an Einmündungen abzuflachen.

Hier kommt weder ein Fahrstuhl noch ein Kinderwagen vorbei. Trotzdem: Knöllchen – Fehlanzeige.

Vollkommen unverständlich ist, dass der Kontrolldruck auf rücksichtslose Autofahrer*Innen, die die Nutzung der für viel Geld fussgängerfreundlich umgestalteten Gehwege durch Zuparken be- oder sogar verhindern, so gering ist, dass diese Fälle tagtäglich im Stadtbild zu beobachten sind.