61jährige Physiotherapeutin betrog und schädigte Patientin

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (3. Strafkammer) am Dienstag der neuen Woche (31.3.2026) um 9:15 Uhr im Saal sechs (3 NBs 1025 Js 4545/23, Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat eine 61 Jahre alte, einschlägig vorbestrafte Angeklagte aus Waldalgesheim wegen Computerbetruges in 5 Fällen (Fälle 5 bis 9), Diebstahls in zwei Fällen (Fälle 3 und 4) sowie Urkundenfälschung in fünf Fällen (Fälle 1, 2, 10, 11, 12), davon in zwei Fällen in Tateinheit mit Betrug (Fälle 10 und 11) und in einem Fall in Tateinheit mit versuchtem Betrug (Fall 12), zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt.

Fälle 1 und 2:

Die Angeklagte, die als Physiotherapeutin für eine 75jährige Frau aus Bundenbach tätig gewesen sei, soll Ende des Jahres 2022 eine Vorsorgevollmacht sowie eine Patientenverfügung der Frau ohne deren Kenntnis zu ihren eigenen Gunsten ausgefüllt und hierbei jeweils die Unterschrift der Frau gefälscht haben. Mittels der Vorsorgevollmacht habe sie sich selbst finanzielle Vorteile verschaffen wollen.

Fälle 3 und 4:

Zudem habe die Angeklagte Anfang Januar 2023 aus dem Haus der Frau bei einer Gelegenheit deren Personalausweis sowie bei einer weiteren Gelegenheit 150 Euro Bargeld, zwei Sparbücher, eine ec-Karte samt PIN, mindestens drei von der Frau bereits unterschriebene Blanko-Überweisungsträger sowie diverse Dokumente entwendet.

Fälle 5 bis 9:

Mittels der entwendeten ec-Karte soll die Angeklagte im Zeitraum von Mitte Januar 2023 bis Mitte Februar 2023 bei fünf Gelegenheiten, ohne hierzu berechtigt gewesen zu sein, Überweisungen in Höhe von insgesamt 3.060,84 Euro vom Konto der Frau auf das Konto des bereits verstorbenen Vaters der Angeklagten getätigt haben, auf welches die Angeklagte Zugriff gehabt habe.

Fälle 10 und 11:

Mitte März 2023 soll die Angeklagte unter Fälschung der Unterschriften der Frau zwei Vollmachten erstellt haben, nach welchen sie beauftragt worden sei, Geld von den Sparbüchern der Frau abzuheben. Unter Vorlage der Vollmachten bei der Bank habe sie in einem Fall 550 Euro und in dem anderen Fall 400 Euro ausgezahlt bekommen.

Fall 12:

Schließlich habe die Angeklagte Mitte Januar 2023 unter Fälschung der Unterschrift der Frau eine Vollmacht erstellt, mittels welcher sie beauftragt worden sei, an das Bankschließfach der Frau zu gehen. Die Vollmacht soll sie sodann bei der Bank vorgelegt haben. Die Bankmitarbeiterin habe der Angeklagten jedoch keinen Zugang zu dem Schließfach gewährt. Die Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein geständig eingelassen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach