34jährige soll über ein Jahr ohne Führerschein Auto gefahren sein

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am morgigen Freitag (27.3.2026) um 9:15 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1043 Js 9333/24, Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat eine 34 Jahre alte, einschlägig vorbestrafte Angeklagte aus Spabrücken wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 8 Fällen sowie wegen Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt.

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt. Die Angeklagte soll im Zeitraum von April 2024 bis Ende Juli 2025 in 8 Fällen jeweils mit einem Pkw am öffentlichen Straßenverkehr in Bad Kreuznach bzw. in Wallhausen teilgenommen haben. Hierbei sei sie sich jeweils bewusst gewesen, nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis gewesen zu sein. 

Zudem soll die Angeklagte Ende März 2025 während einer polizeilichen Maßnahme zur Beschlagnahme ihres damaligen Fahrzeuges in einem Telefonat mit ihrem Lebensgefährten gut hörbar geäußert haben, dass „der kleine Wichser“ ihr Fahrzeug beschlagnahmen würde. Hierbei habe sie einen der Polizeibeamten gemeint. Diesen habe sie durch ihre Äußerung in seiner Ehre verletzen wollen. Die Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach teilweise geständig eingelassen. Ein Fortsetzungstermin ist auf den 10.4.2026 bestimmt worden.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach